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Sicherheit In Fahrzeugen; Zweckbestimmung - B+B Pyro Light XL Bedienungsanleitung

Leichtgewichtrollstuhl
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PYRO LIGHT
| Leichtgewichtrollstuhl
Achten Sie auf eine ausreichende Profiltiefe Ihrer Bereifung.
Im Straßenverkehr ist die Straßenverkehrsordnung zu beachten.
Die passive Beleuchtung (Reflektoren) Ihres Rollstuhls muss für an-
dere Verkehrsteilnehmer stets sichtbar sein.
Die Feststellbremse darf nicht zum Abbremsen der Fahrt benutzt
werden.
Beim Abbremsen aus schneller Fahrt oder auf langen Gefällstre-
cken unter Verwendung der Greifreifen, erhitzen sich Finger und
Handflächen. Achtung Verbrennungsgefahr!
Wir empfehlen für Fahrten im Außenbereich, Lederhandschuhe zu
verwenden. Diese erhöhen die Griffigkeit und schützen gleichzeitig
Ihre Finger und Handflächen vor Schmutz und Verletzungen.
Beachten Sie, dass sich Polsterteile, die direkter Sonneneinstrah-
lung ausgesetzt sind, aufheizen und bei Berührung Hautverlet-
zungen verursachen können. Decken Sie daher diese Teile ab oder
schützen Sie den Rollstuhl vor Sonneneinstrahlung.
Beim Transfer zwischen Rollstuhl und Bett bitte stets beachten:
beide Feststellbremsen anziehen.
Seitenteil der Ein-/Ausstiegsseite nach hinten abschwenken.
die Fußplatten (beim Einssteigen/Aussteigen) hochklappen, nach
innen/außen schwenken, ggf. abbauen.

1.3 Sicherheit in Fahrzeugen

Es wird darauf hingewiesen, dass der Rollstuhl nicht als Sitzgelegenheit
in irgendwelchen Fahrzeugen verwendet werden darf. Der Benutzer
muss vom Rollstuhl auf einen Fahrzeugsitz wechseln.
Der Rollstuhl ist gegen Verrutschen mit Gurtbändern zu sichern.
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Leichtgewichtrollstuhl |
2. Indikation / Kontraindikation
Gehunfähigkeit bzw. stark ausgeprägte Gehbehinderung durch:
Lähmung
Gliedmaßenverlust
Gliedmaßendefekt/-deformation
Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden
Sonstige Erkrankungen
Eine Versorgung mit verstärkten Rollstühlen ist dann angezeigt, wenn
das Körpergewicht des Behinderten 90 kg und mehr beträgt und ein
Standard-Rollstuhl nicht mehr die notwendige Sicherheit gewährleistet.
Die Verwendung des Rollstuhls ist ungeeignet bei:
Wahrnehmungsstörungen
Starken Gleichgewichtsstörungen
Gliedmaßenverlust an beiden Armen
Gelenkkontrakturen/Gelenkschäden an beiden Armen
Sitzunfähigkeit
Verminderter oder nicht ausreichender Sehkraft

3. Zweckbestimmung

Der Rollstuhl ist ausschließlich zur Mobilitätssteigerung und den Trans-
port von gehbehinderten Menschen gemäß oben genannter Indikatio-
nen hergestellt.
Wichtig! Eine Gewährleistung kann von uns nur
übernommen werden, wenn das Produkt unter den
vorgegebenen Bedingungen und zu den vorgesehe-
nen Zwecken eingesetzt wird.
Bischoff & Bischoff GmbH | 15.102013
PYRO LIGHT
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