WARNUNG
Verletzungsgefahr durch Herunterfallen der Vorrichtung,
Palette oder des Werkstückes bei irrtümlichem oder
fahrlässigem Lösen des Spannbolzens
Während des Betriebes muss ein irrtümliches oder
•
fahrlässiges Lösen des Spannbolzens durch geeignete
Gegenmaßnahmen (Abkoppeln der Energiezufuhr nach der
Verriegelung, Verwendung von Sicherheitsventilen oder -
schaltern) ausgeschlossen werden.
Die Maschinen und Einrichtungen müssen den
•
Mindestanforderungen der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/
EG entsprechen und insbesondere wirksame technische
Schutzmaßnahmen gegen mögliche mechanische
Gefährdungen besitzen.
Persönliche Schutzausrüstung verwenden.
•
WARNUNG
Verletzungsgefahr bei Inbetriebnahme durch Herunterfallen
einer nicht verriegelten Vorrichtung, Palette oder Werkstücks.
Bei der Beladung kontrollieren das die Kupplungselemente
•
orientiert zueinander positioniert sind.
Bei Modulen mit Medienübergaben ausreichendes
•
Beladegewicht auf die Wechselschnittstelle ausüben um eine
plane Auflage am Modul zu gewährleisten.
WARNUNG
Verletzungsgefahr bei horizontaler Lage der Spannbolzenachse
oder bei Überkopfanwendungen durch Herunterfallen der
Vorrichtung oder Palette.
Beim Transport von Werkstücken oder Spannpaletten einen
•
Kran oder Transportwagen verwenden.
Bei Horizontaler oder Überkopfanwendung muss, vor dem
•
Lösen der Vorrichtung oder Spannpalette, diese gegen
Herunterfallen gesichert sein.
08.00 | NSE3 138, NSE-T3 138 | VERO-S Nullpunktspannsystem | de | 1152196
Grundlegende Sicherheitshinweise
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