Sicherheitshinweise
1. Kontrolle
- Den Zustand der Messer und die Messerbefestigung
kontrollieren.
- Die Mähtrommeln auf Beschädigung überprüfen (Siehe
Kapitel " Wartung und Instandhaltung).
2. Schalten Sie die Maschine nur in Arbeitsstellung
ein und überschreiten Sie die vorgeschriebene
Zapfwellen drehzahl (z. B. max. 540 U/MIN)
nicht!
Ein Abziehbild, welches neben dem Getriebe angebracht
ist, gibt Auskunft für welche Zapfwellendrehzahl Ihr
Mähwerk ausgerüstet ist.
• Den Zapfwellenantrieb grundsätzlich nur dann
einschalten wenn sich sämtliche Sicherheits-
einrichtungen (Abdeckungen, Schutztücher,
Verkleidungen, usw.) in ordungsgemäßem Zustand
befinden und in Schutzstellung am Gerät angebracht
sind.
- Expander (EX) einhängen
3. Auf richtige Drehrichtung der
Zapfwelle achten!
4. Verhindern Sie Beschädigungen!
• Die zu mähende Fläche muß frei von
Hindernissen bzw. Fremdkörpern sein.
Fremdkörper (z.B. größere Steine, Holzstücke,
Grenzsteine, usw.) können die Mäheinheit
beschädigen.
1200-D EINSATZ_3551
Falls trotzdem eine Kollision erfolgt
• Sofort anhalten und den Antrieb ab schalten.
• Das Gerät sorgfältig auf Beschädigun gen überprüfen.
Besonders zu prüfen sind die Mähtrommeln und deren
Antriebswelle (4a).
• Gegebenenfalls zu sätzlich von einer Fachwerkstätte
überprüfen lassen.
Nach jedem Fremd körper kontakt
• Den Zustand der Messer und die Messer be fe stigung
kontrollieren.
• Alle Klingen ver schrau bungen nach ziehen.
• Das Gerät sorgfältig auf Beschädigungen über prüfen.
Besonders zu prüfen sind die Mähtrommeln und deren
Antriebswelle.
• Gegebenenfalls zusätzlich von einer Fachwerkstätte
überprüfen lassen.
5. Bei laufendem Motor Abstand halten.
- Verweisen Sie Personen aus dem Gefahrenbereich,
da Gefährdung durch fortgeschleuderte Fremdkörper
bestehen kann.
Besondere Vorsicht ist auf steinigen Feldern und in der
Nähe von Straßen und Wegen geboten.
6. Gehörschutz tragen
EX
• Wird ein Geräusch pegel von 85 dB(A) erreicht oder
überschritten, muß vom Unternehmer (Landwirt) ein
geeigneter Gehör schutz bereit gestellt werden (UVV 1.1
§ 2).
• Wird ein Geräusch pegel von 90 dB(A) erreicht oder
überschritten, muß der Gehörschutz ge tra gen werden
(UVV 1.1 § 16).
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INBETRIEBNAHME
bsb 447 410
Bedingt durch die unter schied lichen
Ausführun gen der ver schiedenen Schlep-
perkabinen, kann der Geräusch pegel
am Arbeitsplatz, vom gemessenen Wert
(siehe Techn. Daten) abweichen.
D