Gewährleistung
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G ew ähr l e i s t ung
8.1
Produktgarantie
8.1.1 Für Aufstellort innerhalb Deutschlands
Die MHG Heiztechnik GmbH („ MHG ") garantiert ihrem Ver-
tragspartner (nachstehend kurz „ Kunde ") nach Maßgabe
der folgenden Bestimmungen, dass das Heizsystem
c-flex innerhalb eines Zeitraumes von 24 Monaten ab Aus-
lieferung (Garantiefrist) frei von Material-, Konstruktions- o-
der Herstellungsfehlern sein wird.
Diejenigen Teile des Heizsystems c-flex, die infolge derarti-
ger Fehler unbrauchbar oder in ihrer Gebrauchstauglichkeit
erheblich beeinträchtigt worden sind, wird MHG nach
Rücksendung der defekten Teile nach eigenem Ermessen
auf eigene Kosten durch Reparatur oder Lieferung neuer
Teile beheben. Für die ersetzten oder reparierten Teile gilt
die Garantie in demselben Umfang wie für den ursprüngli-
chen Liefergegenstand. Garantieleistungen der MHG be-
wirken weder eine Verlängerung der Garantiefrist, noch
setzen sie eine neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist
für eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantiefrist für
das ganze Gerät.
Für die Wärmeleistung der Heizfilme des Heizsystems
c-flex (Leistungsverlust von maximal 10%) gilt eine verlän-
gerte Garantiefrist von 20 Jahren, wenn der Kunde den
Liefergegenstand innerhalb von zwei Monaten nach Gerä-
teinbetriebnahme bei MHG registriert. Die Geräteregistrie-
rung soll online auf www.carbonlinie.de erfolgen. Die Gerä-
teregistrierung ist nur dann möglich, wenn sich der Kunde
mit der Speicherung der von ihm anzugebenden Daten ein-
verstanden erklärt.
Kundendaten werden von der MHG Heiztechnik vertraulich
behandelt und nicht an Dritte verkauft oder anderweitig
vermarktet. Weitere Informationen zum Datenschutz finden
Sie unter www.carbonlinie.de.
Während der ersten zehn Jahre ab Auslieferung über-
nimmt MHG die Ersatzteilkosten des c-flex Heizfilms in vol-
ler Höhe. Beginnend ab dem elften Jahr nach Auslieferung
verringert sich der von MHG getragene Anteil an den ent-
stehenden Ersatzteilkosten des c-flex Heizfilms pro Jahr
um 10%.
Die Garantie erstreckt sich nicht auf Teile, die besonderem
Verschleiß unterliegen.
Für die ersetzten oder reparierten Teile gilt die Garantie in
demselben Umfang wie für den ursprünglichen Lieferge-
genstand. Sonstige Ansprüche des Kunden gegen MHG,
insbesondere auf Schadensersatz, sind ausgeschlossen.
Jedoch werden die vertraglichen oder gesetzlichen Rechte
des Kunden gegen MHG durch diese Garantie nicht be-
rührt.
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Ansprüche aus dieser Garantie bestehen, wenn
- der Liefergegenstand keine Schäden oder Verschleißer-
scheinungen aufweist, die dadurch verursacht sind,
dass der Liefergegenstand abweichend von seinem be-
stimmungsgemäßen Verwendungszweck und/oder ab-
weichend von den Vorgaben der entsprechenden pro-
duktbegleitenden technischen Dokumentation gebraucht
worden ist und
- die Inbetriebnahme des Liefergegenstandes durch Per-
sonal der MHG oder durch Personal des autorisierten
Fachhandwerks erfolgt ist und
- der Kunde die Vorgaben der entsprechenden produkt-
begleitenden technischen Dokumentation über die Be-
handlung und Wartung des Liefergegenstandes beach-
tet hat und die vorgeschriebenen Überprüfungen inner-
halb der hierfür vorgesehenen Intervalle ordnungsge-
mäß hat durchführen lassen und
- der Liefergegenstand keine Merkmale aufweist, die auf
Reparaturen oder sonstige Eingriffe von nicht autorisier-
ten Werkstätten schließen lassen und
- in den Liefergegenstand nur von MHG zugelassenes
Zubehör und nur von MHG zugelassene Ersatzteile ein-
gebaut wurden und
- MHG die Originalrechnung mit Kaufdatum vorgelegt
wird.
Keine Garantieansprüche des Käufers bestehen, wenn
- die entsprechende produktbegleitende technische Doku-
mentation sowie etwaige weitere Produktunterlagen
nicht beachtet wurden oder
- der Liefergegenstand nicht bestimmungsgemäß verwen-
det wurde oder
- nicht ausgebildetes Personal eingesetzt wurde oder
- der Liefergegenstand unsachgemäß installiert oder in
Betrieb genommen oder unsachgemäß instandgesetzt
oder verändert wurde
- nicht zugelassene Komponenten verwendet wurden
oder
- die Fabrikationsnummer oder sonstige Produktkennzif-
fern entfernt oder unkenntlich gemacht wurden oder
- Transportschäden oder Schäden vorliegen, die durch
ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung oder
durch fehlerhafte Montage bzw. Inbetriebnahme des
Liefergegenstandes verursacht worden sind oder
- Schäden vorliegen, die infolge fehlerhafter oder nach-
lässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung
des Liefergegenstandes, mangelhafter Bauarbeiten, un-
geeigneten Baugrundes oder aufgrund besonderer äu-
ßerer Einflüsse entstanden sind.
Werden Garantieansprüche geltend gemacht und stellt
sich bei der Prüfung des Liefergegenstandes durch MHG
heraus, dass kein Fehler vorgelegen hat oder der Garan-
tieanspruch aus einem der oben genannten Gründe nicht
besteht, ist MHG berechtigt, eine Service-Gebühr in Höhe
von 150,00 EUR zu erheben.
Diese Garantie unterliegt dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
Heizsystem c-flex