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0.5 Begriffe

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Hersteller
Hersteller ist derjenige:
• 1. der Geräte unter seinem Namen herstellt und erstmals in Verkehr bringt;
• 2. der Geräte anderer unter seinem Namen weiterverkauft, wobei der Weiter-
verkäufer nicht als Hersteller anzusehenist, sofern der Name des Herstellers
(unter 1.) auf dem Gerät erscheint;
• 3. der Geräte erstmals nach Deutschland einführt und in Verkehr bringt oder
• 4. der Geräte in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ausführt
und dort unmittelbar an einen Nutzer abgibt.
Betreiber
Als Betreiber (Unternehmer / Unternehmen) gilt, wer das Produkt betreibt und
bestimmungsgemäß einsetzt oder durch geeignete Personen bedienen lässt.
Bedienungspersonal
Als Bedienungspersonal gilt, wer vom Betreiber des Produkts mit speziellen Aufga-
ben wie Installation, Betrieb, Rüsten, Instandhaltung, Wartung einschließlich Reini-
gung, Störungsbeseitigung und Transport beauftragt ist.
Fachpersonal
Als Fachpersonal gilt, wer vom Betreiber zur Erfüllung bestimmter Aufgaben einge-
setzt wird.
• Fachkraft
Als Fachkraft gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnissen und
Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Normen die ihm übertragenen
Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
• Unterwiesene Person
Als unterwiesene Person gilt, wer über die ihr übertragenen Aufgaben und die
möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet und angelernt
sowie über die notwendigen Schutzeinrichtungen, Schutzmaßnahmen, ein-
schlägigen Bestimmungen, Unfallverhütungsvorschriften und Betriebsverhält-
nisse belehrt wurde und ihre Befähigungen nachgewiesen hat.
• Sachkundiger
Als Sachkundiger gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung
ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet des Produkts hat und mit den ein-
schlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften,
Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik (z. B. Niederspan-
nungsrichtlinien, VDE-Bestimmungen, BGV) soweit vertraut ist, dass er den
arbeitssicheren Zustand der Motoren KB., SB. beurteilen kann.

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