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Verhalten Im Notfall; Im Brandfall; Bei Schornsteinbrand; Brandschutz - Camina & Schmid SH-Serie Betriebsanleitung

Heizeinsatz
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Sicherheit
1.10

Verhalten im Notfall

1.10.1

Im Brandfall

Richtiges Verhalten im Brandfall:
1.
Niemals sich selbst oder andere Personen in
Lebensgefahr bringen!
2.
Andere Personen warnen!
3.
Feuerstätte sofern möglich außer Betrieb nehmen!
4.
Rufen Sie die Feuerwehr!
1.10.2

Bei Schornsteinbrand

SICHERHEITSHINWEIS
Bei Schornsteinbrand können Temperaturen über
1.000 °C entstehen.
Niemals mit Wasser löschen, da es explosionsartig ver-
dampft und dabei sein Volumen um ein Vielfaches
(10 l Wasser ergeben 17.000 l Dampf) vergrößert.
Rußablagerungen im Schornstein können in Brand geraten.
Sie entstehen durch Nutzung von zu nassem Holz oder un-
zulänglicher Reinigung des Schornsteins.
Richtige Vorgehensweise beim Schornsteinbrand:
1.
Drosseln Sie die Verbrennungsluftzufuhr!
2.
Rufen Sie die Feuerwehr!
3.
Alle brennbaren Materialien (z. B. Möbel) auf ganzer
Höhe vom Schornstein entfernen.
4.
Zugang zu den Reinigungsöffnungen (z. B. Keller und
Dachboden) ermöglichen.
Vor erneuter Inbetriebnahme der Feuerstätte:
1.
Fachkraft/Schornsteinfeger informieren und den
Schornstein auf Schäden kontrollieren lassen.
2.
Ursache für den Schornsteinbrand durch die Fachkraft/
Schornsteinfeger feststellen und beheben lassen.
1.11

Brandschutz

Alle am Aufstellort gültigen Vorschriften der Landesbauord-
nung, der Feuerungsverordnung, Verwaltungs- und Versiche-
rungsvorschriften sind einzuhalten. Nationale und örtliche
Bestimmungen müssen erfüllt werden. Sollten im Aufstel-
lungsland keine Regularien zum Brandschutz vorhanden sein,
empfehlen wir die nachfolgenden „Fachregeln für Ofen- und
Luftheizungsbau" (TROL).
Durch den Einbau der Stahleinlage ergibt sich keine
Veränderung des Strahlungsbereichs.
1.11.1
Fußboden vor der Feuerraumöffnung
Vor allen Feuerraumöffnungen sind Fußböden aus brenn-
baren Baustoffen durch einen Belag aus nicht brennbaren
Baustoffen zu schützen. Der Belag muss sich nach vorn um
mindestens 500 mm und zur Seite um mindestens 300 mm
über die Feuerraumöffnung hinaus erstrecken. Auf einen
Fußbodenschutz vor Feuerraumöffnungen, die im bestim-
mungsgemäßen Betrieb nur zur Reinigung und Wartung zu
öffnen sind, kann ggf. verzichtet werden.
Feuerstätte
mind.
300 mm
Abb. 3: Fußbodenschutz im Bereich vor der Feuerraumöff-
nung, Schema
Bezeichnung:
A = Belag aus nicht brennbaren Baustoffen
B = Zulage bei gewölbter Front
Heiz-
einsatz
mind.
300 mm
A
B
9

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