Allgemeines
1.3
Haftungsbeschränkung
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Alle Angaben und Hinweise in dieser Betriebsanleitung wurden unter Berücksichtigung der
geltenden Normen und Vorschriften, des Stands der Technik sowie unserer langjährigen
Erkenntnisse und Erfahrungen zusammengestellt.
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Der Hersteller übernimmt keine Haftung für Schäden aufgrund:
♦ Nichtbeachtung der Betriebsanleitung
♦ Nichtbestimmungsgemäßer Verwendung
♦ Einsatz von nicht ausgebildetem Personal
♦ Eigenmächtigen Umbauten
1.4
Urheberschutz
Die Betriebsanleitung vertraulich behandeln. Sie ist ausschließlich für die mit der
-
Reinigungsmaschine beschäftigten Personen bestimmt. Die Überlassung der Betriebsanleitung
an Dritte ohne schriftliche Genehmigung des Herstellers ist unzulässig.
Die inhaltlichen Angaben, Texte, Zeichnungen, Bilder und sonstigen Darstellungen
sind urheberrechtlich geschützt und unterliegen den gewerblichen Schutzrechten.
Jede missbräuchliche Verwendung ist strafbar.
1.5
Garantiebestimmungen
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Für die MAFAC- Reinigungsmaschine übernehmen wir eine Garantie von zwölf (12)
)
Monaten
1
, vom Tage der erfolgten Endabnahme, bzw. des Gefahrenübergangs an gerechnet.
Unsere Garantie umfasst das Instandsetzen oder den Ersatz von schadhaften Teilen, sei es
infolge von Herstellungs- oder Materialfehlern.
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Für Teile die nicht von MAFAC hergestellt sind, besteht eine Garantie nur soweit, als sie von
den Unterlieferanten gewährt wird.
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Wir übernehmen keine Garantie für Mängel, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind:
♦ Unsachgemäße Verwendung
♦ Ohne unsere vorherige Zustimmung vorgenommene Änderungen oder Instandsetzungen
durch den Besteller oder Dritte
♦ fehlerhafte Montage oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte
♦ natürliche Abnützung und Verschleiß
♦ Fehlerhafte oder nachlässige Behandlung
♦ ungeeignete Betriebsmittel und Austauschwerkstoffe
♦ Nicht ordnungsgemäße Wartung
♦ Mangelhafte Bauarbeiten
♦ ungeeigneter Baugrund sowie chemische, elektro-chemische oder elektrische Einflüsse,
sofern diese nicht auf ein Verschulden des Lieferanten zurückzuführen sind.
Von den durch die Reparatur bzw. Neulieferung entstehenden Kosten tragen wir die Kosten der
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Nachbearbeitung bzw. die Kosten des Ersatzstücks, jedoch erst nach fachspezifischer Prüfung
und Begutachtung des schadhaften Teils in unserem Hause.
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Im Übrigen trägt der Besteller die Kosten. Wird ohne unsere vorherige schriftliche
Zustimmung ein Mangel durch Dritte behoben, so tragen wir keine Kosten.
1)
bei einschichtigem Betrieb, sofern nicht schriftlich anders bestätigt
17.115.944
8
0816©MAFAC