Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

2.1.1 Behandlungsmedien; Verantwortung Des Betreibers; Umweltschutzaspekte; Betreiber-Richtlinien - MAFAC JAVA Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Sicherheit
Was darf gereinigt werden?
In der Reinigungsmaschine können Einzelteile, Chargen und Schüttgut in Abmessungen und
-
Anzahl je nach freigegebener Arbeitsraum-Abmessung und maximal zulässiger Tragkraft, in
entsprechenden Aufnahmesystemen (z.B. Körbe, Werkstückträger, etc.) platziert, gereinigt
werden.

2.1.1 Behandlungsmedien

Es dürfen nur Behandlungsmedien auf wässeriger Basis verwendet werden, welche vom
-
Hersteller dieser Reinigungsmaschine schriftlich freigegeben sind
siehe dazu auch Kapitel 6.4.4 Behandlungsprodukte.
Hinweis!
-
Betreiber:
-
-
-
2.2

Verantwortung des Betreibers

Die Reinigungsmaschine wird im gewerblichen Bereich eingesetzt. Der Betreiber der
-
Reinigungsmaschine unterliegt daher den gesetzlichen Pflichten zur Arbeitssicherheit.
Neben den Arbeitssicherheitshinweisen in dieser Betriebsanleitung müssen die für den
-
Einsatzbereich der Reinigungsmaschine gültigen Sicherheits-, Unfallverhütungs- und
Umweltschutzvorschriften eingehalten werden. Dabei gilt insbesondere:
♦ Der Betreiber muss sich über die geltenden Arbeitsschutzbestimmungen informieren und in
einer Gefährdungsbeurteilung zusätzlich Gefahren ermitteln, die sich durch die speziellen
Arbeitsbedienungen am Einsatzort der Reinigungsmaschine ergeben. Diese muss er in
Form von Betriebsanweisungen für den Betrieb der Reinigungsmaschine umsetzen.
♦ Der Betreiber muss während der gesamten Einsatzzeit der Reinigungsmaschine prüfen, ob
die von ihm erstellten Betriebsanweisungen dem aktuellen Stand der Regelwerke
entsprechen und diese falls erforderlich anpassen.
♦ Der Betreiber muss für ausreichende Beleuchtung der Maschine sorgen und diese einer
regelmäßigen Funktionskontrolle unterziehen
2.3

Umweltschutzaspekte

Siehe Kapitel 11 Demontage und Entsorgung.
-
2.4

Betreiber-Richtlinien

Die Reinigungsmaschine darf nur in Bereichen aufgestellt werden, welche nicht als
-
Gefahrenzone für Feuer-, Brand- und Explosionsgefahr ausgewiesen sind.
Die Reinigungsmaschine darf nur bestimmungsgemäß verwendet werden.
-
Die Reinigungsmaschine darf nur in einwandfreiem, sicherem Zustand betrieben werden.
-
17.115.944
Vorgaben des Materialherstellers bzw. des zugehörigen
Sicherheitsdatenblattes beachten.
Personal über Gefahren des jeweils verwendeten Reinigungsmediums und
über Schutzmaßnahmen informieren.
PSA zur Verfügung stellen und deren Benutzung verbindlich anordnen.
Reinigungsmedien verwenden, die mit den jeweiligen zu reinigenden Gütern
nicht chemisch reagieren.
12
0816©MAFAC

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis