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Demontage Und Entsorgung - MAFAC JAVA Betriebsanleitung

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Demontage und Entsorgung

Nachdem das Gebrauchende erreicht ist, muss die Maschine demontiert und einer
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umweltgerechten Entsorgung zugeführt oder dem Hersteller zurückgegeben werden.
Demontage
Vor Beginn der Demontage:
♦ Maschine ausschalten und gegen Wiedereinschalten sichern.
♦ Gesamte Energieversorgung der Maschine trennen.
♦ Alle Flüssigkeiten der Maschine über die dafür vorgesehenen Kugelhähne entleeren.
Anschließend Baugruppen und Bauteile unter Beachtung geltender örtlicher
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Umweltschutzvorschriften zerlegen.
Entsorgung
Hinweis!
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Hinweis!
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Hinweis!
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17.115.944
Die Entsorgung von Behandlungsmedien aus wässerigen Reinigungs- oder
Entfettungsmaschinen muss entsprechend der aktuellen Gesetzgebung von
zertifizierten Entsorgungsunternehmen durchgeführt und z.T. auch
überwacht und dokumentiert werden!
Während des Betriebs der Reinigungsmaschine entstehen Emulsionen,
Gemische und Lösungen, deren chemische Zusammensetzung sehr
unterschiedlich ist. Sie setzen sich aus
♦ den wässerigen Behandlungsmedien und den Behandlungsmedien
♦ und den eingetragene Verunreinigungen
zusammen.
Ein direktes Ablassen der Behandlungsmedien in die Kanalisation ist ohne
vorherige Prüfung und ausdrückliche Genehmigung, durch die Kommune
oder andere vor Ort zuständige Behörden bzw. durch das
Wasserwirtschaftsamt, nicht zulässig!
Die Behandlungsmedien können auch in einer evtl. beim Betreiber
vorhandenen hausinternen Abwasser-Aufbereitungsanlage aufgearbeitet und
danach, nach vorliegender Genehmigung, in die Kanalisation abgelassen
werden. (Dies muss in Deutschland abwasserrechtlich genehmigt, permanent
überwacht und zum Teil auch dokumentiert werden
pflicht – ähnliche rechtliche Vorgaben in anderen Ländern sind zu
befolgen!).
Die Filterhilfsstoffe sind gemäß der aktuellen Abfallgesetzgebung
aufzubereiten oder zu entsorgen.
In der Regel sind diese infolge der herausgefilterten Verunreinigungen als
Sonderabfall/Sondermüll zu betrachten und dementsprechend zu entsorgen!
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Demontage und Entsorgung
)
Nachweisführung, -
0816©MAFAC

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