Sicherheit
Beschäftigungsverbot
An der Reinigungsmaschine dürfen folgende Personen nicht arbeiten:
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♦ Personen mit Hautkrankheiten,
♦ Personen mit chronischen Atembeschwerden oder Neigung zu allergischen Reaktionen
♦ Schwangere und stillende Mütter
Zielgruppe/Verwender
Lebensphase
Transport
Zusammenbau
Installation
Inbetriebnahme
Einrichten, Umrüsten
Bedienung
Reinigung
Wartung
Störungsbehebung
Außerbetriebnahme
Demontage
Entsorgung
2.6
Persönliche Schutzausrüstung
Bei der Arbeit ist das Tragen von persönlicher Schutzausrüstung erforderlich, um die
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Gesundheitsgefahren zu minimieren.
♦ Die für die jeweilige Arbeit notwendige Schutzausrüstung während der Arbeit stets tragen.
♦ Im Arbeitsbereich vorhandene Schilder zur persönlichen Schutzausrüstung beachten.
WARNUNG!
Verletzungsgefahr durch nachlässigen Gebrauch persönlicher
Schutzausrüstung!
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Betreiber:
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17.115.944
Unterwiesenes Fachpersonal
Ausgebildetes und unterwiesenes Fachpersonal des Herstellers
Ausgebildetes und unterwiesenes Fachpersonal des Herstellers oder
Servicetechniker des Herstellers
Ausgebildetes und unterwiesenes Fachpersonal des Herstellers oder
Servicetechniker des Herstellers
Ausgebildetes und unterwiesenes Fachpersonal oder Servicetechniker des
Herstellers
Unterwiesenes Personal des Betreibers
Unterwiesenes Personal des Betreibers
Ausgebildetes und unterwiesenes Fachpersonal
Ausgebildetes und unterwiesenes Fachpersonal oder Servicetechniker des
Herstellers
Ausgebildetes und unterwiesenes Fachpersonal
Ausgebildetes und unterwiesenes Fachpersonal
Ausgebildetes und unterwiesenes Fachpersonal
Je nach verwendeten Reinigungsmedium zusätzlich die Anforderungen des
zugehörigen Sicherheitsdatenblattes erfüllen.
Gebotszeichen an, in oder in der Nähe der Maschine gut sichtbar anbringen.
Das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung verbindlich anweisen.
Verwender/Qualifikation
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0816©MAFAC