DE
4.6
Sicherheit
Daten und Uhrzeit bleiben bei einem Spannungs-
ausfall erhalten (ca. 1 Jahr).
10
5
Einbauvorbedingungen
5.1
Allgemein
Die Einrichtung der Anlage muss entsprechend der
Einbauanleitung lt. der AVB Wasser V, §12.2 durch
das Wasserversorgungsunternehmen oder ein in
ein Installateurverzeichnis eines Wasserversor-
gungsunternehmens eingetragenes Installations-
unternehmen erfolgen.
Örtliche Installationsvorschriften, allgemeine
Richtlinien, allgemeine Hygienebedingungen und
technische Daten müssen beachten werden.
5.2
Einbauort und Umgebung
In Installationen, in denen Wasser für Feuerlösch-
zwecke bereitgestellt wird, dürfen Filteranlagen
nicht eingebaut werden.
Der Einbauort muss frostsicher sein, den Schutz
der Anlage vor Chemikalien, Farbstoffen, Lösungs-
mitteln, Dämpfen gewährleisten, eine Bauwerksab-
dichtung besitzen und ein einfaches Anschließen an
das Wassernetz ermöglichen.
Ein Kanalanschluss, ein Bodenablauf und ein
separater Netzanschluss (230 V/50 Hz) müssen in
unmittelbarer Nähe vorhanden sein.
Wenn kein Bodenablauf vorhanden ist, oder der
Bodenablauf mittels einer elektrischen Pumpe
entwässert, muss eine bauseitige Sicherheitsein-
richtung, die stromlos die Wasserzufuhr absperrt
(z. B. BWT Aqastop incl. Feuchtesensor) eingebaut
werden, um einen Wasserschaden zu verhindern.
Die Spannungsversorgung (230 V/50 Hz) und der
erforderliche Betriebsdruck müssen permanent
gewährleistet sein. Ein separater Schutz vor Was-
sermangel ist nicht vorhanden und müsste – wenn
erwünscht – örtlich angebracht werden.
5.3
Einspeisewasser
Das einzuspeisende Hartwasser muss stets den
Vorgaben der Trinkwasserverordnung bzw. der
EU-Direktive 98/83/EG entsprechen, siehe Tabelle
„12.1 Anforderungen an das Einspeisewasser",
Seite
29. Das einzuspeisende Hartwasser muss
stets frei von Luftblasen sein, ggf. muss ein Entlüfter
eingebaut werden.
Dient das behandelte Wasser dem menschlichen
Gebrauch im Sinne der Trinkwasserverordnung,
darf die Umgebungstemperatur 25 °C nicht über-
schreiten.
Dient das behandelte Wasser ausschließlich tech-
nischen Anwendungen, darf die Umgebungstem-
peratur 40 °C nicht überschreiten.