2.2 MINDEST-BRANDSCHUTZ-ANFORDERUNGEN
Brennstofflagerraum
Sicherheitseinrichtungen
6
Heizraum Boden aus Beton, roh oder gefliest. Alle Materialien für Boden,
Wände und Decke sind brandbest. in F60/REI60 auszuführen.
Heizraumtür: Heizräume dürfen nicht allgemein zugänglich sein.
Beim Eingang zu Heizräumen ist auf den Zweck des Raumes, das
Verbot des Zutritts für Unbefugte, das Rauchverbot und das Verbot
des Hantierens mit offenem Licht gut sichtbar hinzuweisen. Die
Heizraumtür ist als Brandschutztür T30 / El
öffnend, selbsttätig schließend und absperrbar auszuführen.
Verbindungstüren
Brandschutztüren T30/ El
absperrbar, auszuführen. Keine direkte Verbindung zu Räumen
(Garage), in denen leicht brennbare oder leicht entzündliche Stoffe
aufbewahrt werden.
Heizraumfenster:
Brandübertragung besteht, sind brandhemmend auszuführen.
Verbrennungsluftzufuhr: Eine ausreichende Verbrennungs-
luftzufuhr aus dem Freien muss gewährleistet sein.
Sprinkler: An der Austrageinheit muss eine Sprinklereinheit
angeschlossen werden, welche bei 55°C auslöst. Bei Aus-lösung
wird das Austragschneckengehäuse vollständig geflutet. Die
Wassermenge dazu muss zumindest 20 Liter betragen.
Die Sprinklereinrichtung muss bei jeder Anlage, unabhängig
von örtlichen Vorschriften, angeschlossen werden!
Es gelten die gleichen Mindest-Brandschutz-Anforderungen wie
für den Heizraum
Lagerraumöffnungen: sind in, T30 / El
schließend und absperrbar auszuführen. Auf der Lager-
raumöffnung ist ein Hinweisschild mit der Aufschrift „Betreten
während des Betriebes verboten" anzubringen.
Befüllleitungen: Befüllleitungen durch brandgefährdete Räume
müssen F90 / REI90 verkleidet werden
In Abhängigkeit von Anlagenausführung, Heizleistung, Brenn-
stoff und Lagermenge sind in Österreich laut prTRVB H118
(technische
Sicherheitseinrichtungen erforderlich
RSE = Rückbrand Schutzeinrichtung
Hackgut
RZS = Rückzündsicherung
SLE = Selbsttätige Löscheinrichtung
RHE = Rückbrandhemmende Einrichtung
FÜF = Flammenüberwachung im Feuerungsraum
TÜB = Temperaturüberwachung im Brennstofflager/ Behälter
Beim Durchtritt des Schneckenkanals vom Brennstofflager in den Heizraum ist eine
Temperaturüberwachung einzubauen und eine Optische und Arkustische
Warneinrichtung anzuschließen. Bei Überschreitung von 70°C wird diese aktiviert.
zum
Brennstofflager
30-C, selbsttätig schließend und
2
Fenster
bei
Richtlinie
für
vorbeugenden
(Brandschutzklappe)
30-C Fluchtrichtung
2
sind
ebenfalls
denen
die
Gefahr
30-C selbsttätig
2
verschiedene
Brandschutz)
(Brandschutzklappe)
(Sprinkler)
(schräge Austragung)
(Fotosensor)
01
als
einer