2.2 MINDEST-BRANDSCHUTZ-ANFORDERUNGEN
BC-01
Heizraum
Boden aus Beton, roh oder gefliest. Alle Materialien für Boden,
Wände und Decke sind brandbeständig in F60 / REI60
auszuführen. Wird ein Gewebetank im Heizraum aufgestellt
(nicht
, sind Boden, Wände und Decke in F90 /
in allen Ländern erlaubt)
REI90 auszuführen.
Heizraumtür: Die Heizraumtür ist als Brandschutztür T30 /
EI
30-C, in Fluchtrichtung öffnend, selbsttätig schließend und
2
absperrbar auszuführen. Verbindungstüren zum Brennstofflager
sind ebenfalls als Brandschutztüren T30 / EI
30-C, selbsttätig
2
schließend
und
absperrbar,
auszuführen.
Keine
direkte
Verbindung zu Räumen, in denen brennbare Gase oder
Flüssigkeiten
gelagert werden.
(Garage)
Brennstofflagerraum
Es gelten die gleichen Mindest-Brandschutz-Anforderungen wie
für den Heizraum.
Lagerraumöffnungen: Lagerraumöffnungen sind in T30 / EI
30-
2
C, selbsttätig schließend und absperrbar auszuführen. Auf jeder
Lagerraumöffnung ist ein Hinweisschild mit der Aufschrift
„Betreten während des Betriebes verboten" anzubringen.
Brandschutzmanschetten: Sollte der Lagerraum nicht direkt
neben dem Heizraum liegen, so ist am Wandaustritt der Saug-
und Retourluftleitung aus dem Heizraum an jedem Schlauch eine
Brandschutzmanschette zu setzen. Geht die Austragschnecke
direkt in den Heizraum, so ist diese werksseitig mit einer
speziellen Brandschutzpackung gesichert. Es müssen keine
zusätzlichen Brandschutz-manschetten an den Luftleitungen
verwendet werden. Wird die Austragungsschnecke zur Gänze im
Lagerraum montiert, d.h. ragt die Austragungsschnecke nicht aus
dem Lagerraum heraus, so sind beim Wandaustritt der Saug- und
Retour-luftleitung aus dem Lagerraum ebenfalls Brandschutz-
manschetten zu setzen.
> 50 m³
HLE: Ist es möglich 50 m³ oder mehr zu lagern, ist eine vom
Heizraum aus händisch auszulösende Löscheinrichtung
(HLE),
frostsicher angeschlossen an eine unter Druck stehende
Wasserleitung, ausgeführt als Leerverrohrung DN20, direkt über
dem
Durchtritt
des
Raumaustragungskanals
in
das
Brennstofflager mündend einzubauen. Die Löscheinrichtung
muss mit einem Hinweisschild „Löscheinrichtung Brennstoff-
lagerraum" gekennzeichnet sein.
Befüllleitungen: Befüllleitungen durch brandgefährdete Räume
müssen F90 / REI90 verkleidet werden.
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