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Cadel SOUND3 7 UP Benutzerhandbuch Seite 12

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• einen Beleg (Rechnung und/oder Quittung) mit Angabe des Namens des Verkäufers und des Datums, an dem der Verkauf erfolgte;
• die Weiterleitung des Garantiezertifikats, das innerhalb von 8 Tagen ab Kauf ausgestellt wurde.
Damit darüber die Garantie gültig und wirksam wird, dürfen die fachgerechte Installation und Inbetriebnahme des Gerätes
ausschließlich von qualifiziertem Personal ausgeführt werden, das in den vorgesehenen Fällen dem Benutzer eine Konformität-
serklärung für die Anlage und die korrekte Funktionsweise des Produkts ausstellen muss.
Es empfiehlt sich, die funktionelle Abnahme des Produktes vor der Fertigstellung des entsprechenden Finishs (Verkleidungen,
Anstreichen der Wände usw.) durchzuführen.
Nicht den geltenden Normen entsprechende Installationen, sowie der unsachgemäße Gebrauch und die mangelnde Wartung
(nicht gemäß den Vorgaben des Herstellers) führen zum Verfall der Garantie des Produkts.
Die Garantie ist unter der Voraussetzung gültig, dass die Angaben und die Hinweise im dem Gerät beiliegenden Gebrauchs- und
Wartungshandbuch befolgt werden, um den korrekten Einsatz zu ermöglichen.
Der Austausch der gesamten Einheit oder die Reparatur eines Bauteils, führt nicht automatisch zur Verlängerung der Garantiefrist.
Sie bleibt unverändert.
Unter Garantie wird der Austausch oder die kostenlose Reparatur der dur Herstellungsdefekte als fehlerhaft anerkannten
Originalteile.
Um die Garantie im Falle des Auftretens eines Defekts in Anspruch zu nehmen, muss der Käufer das Garantiezertifikat aufbewah-
ren und es zusammen mit dem zum Kaufzeitpunkt ausgestellten Dokument dem technischen Kundendienst vorweisen.
Von der vorliegenden Garantie ausgeschlossen sind Funktionsstörungen und/oder Schäden am Gerät, die auf die
folgenden Ursachen zurückzuführen sind:
• Schäden durch Transport und/oder Handling.
• Außerdem alle Bauteile, die sich aufgrund von Fahrlässigkeit oder Unachtsamkeit während des Gebrauchs, fehlerhafter War-
tung und einer nicht den Angaben des Herstellers entsprechend ausgeführten Installation als defekt erweisen (beziehen Sie
sich immer auf das mit dem Gerät mitgelieferte Installations- und Gebrauchshandbuch).
• Eine falsche Dimensionierung für den vorgesehenen Einsatz oder Fehler bei der Installation bzw. das Nichttreffen der
Maßnahmen, die für eine fachgerechte Ausführung unerlässlich sind.
• Eine unangemessene Überhitzung des Gerätes bzw. die Verwendung von Brennstoffen, die nicht den Angaben bezüglich Typ
und Menge in den zur Verfügung gestellten Anweisungen entsprechen.
• Weitere Schäden, die auf fehlerhafte Eingriffe des Benutzers selbst während des Versuchs, den ursprünglichen Fehler zu behe-
ben, zurückzuführen sind.
• Vergrößerung des Schadensausmaßes aufgrund des weiteren Gebrauchs des Gerätes durch den Benutzer nach Feststellung
des Defekts.
• Im Falle von Korrosion, Verkrustungen oder Beschädigungen am Heizkessel aufgrund von Streuströmen, Kondensation, ag-
gressivem oder säurehaltigem Wasser, nicht korrekt ausgeführten Entkalkungsvorgängen, Wassermangel, Schlammablage-
rungen oder Kalkstein.
• Unzureichende Funktionsfähigkeit der Kamine, Rauchfänge oder von Teilen der Anlage, zu dem das Gerät gehört.
• Schäden durch Eingriffe am Gerät, Witterungseinflüsse, Naturkatastrophen, Vandalismus, Blitzschlag, Feuer, Schäden in der
Elektro- und /oder Hydraulikanlage.
• Wird die Reinigung des Ofens nicht jedes Jahr von einem autorisierten Techniker oder von qualifiziertem Personal vorgenom-
men, dann führt dies zum Verlust der Garantie.
Außerdem sind von der vorliegenden Garantie ausgeschlossen:
• Die Bauteile, die dem normalen Verschleiß ausgesetzt sind, wie Dichtungen, Glas, Verkleidungen und Gusseisengitter, lackier-
te, verchromte oder vergoldete Bauteile, die Griffe und die elektrischen Kabel, die Lampen, Kontrollleuchten, Drehknöpfe und
alle vom Feuerraum abmontierbaren Bauteile.
• Farbliche Veränderungen der lackierten Teile und der Teile aus Keramik/Serpentin sowie die Haarrisse in der Keramik sind
natürliche Eigenschaften des Materials und typisch für den Gebrauch des Produkts.
• Wände und Mauerwerk.
• Nicht vom Hersteller gelieferte Komponenten der Anlage (falls vorhanden).
Eventuelle technische Eingriffe am Gerät, um die oben genannten Defekte und Schäden zu beheben, müssen daher mit dem Kun-
dendienstzentrum abgesprochen werden. Dieses behält sich das Recht vor, den jeweiligen Auftrag anzunehmen oder abzulehnen.
Die Eingriffe erfolgen keinesfalls unter Garantie, sondern gelten als Kundendienstleistungen, deren Bedingungen gegebenenfalls
genau zu vereinbaren sind. Bezüglich der Kosten gelten die für die jeweiligen Arbeiten festgesetzten Gebühren.
Zulasten des Benutzers gehen außerdem die für die Behebung von fehlerhaften, technischen Eingriffen und Manipulationen an-
fallenden Kosten und jene, die für die Behebung von Schäden am Gerät anfallen, die nicht mit Herstellungsfehlern im Zusam-
menhang stehen. Vorbehaltlich der durch Gesetze und Verordnungen auferlegten Beschränkungen wird auch jede Gewähr für die
Begrenzung der Luftverschmutzung und Lärmbelastung ausgeschlossen.
6
Stufe a pellet

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