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Inspektionsintervalle; Änderungen Vor Wiederinbetriebnahme; Wiederkehrende Prüfung; Ermittlung Des Nutzungsdauerverbrauchs - haacon ESG C1 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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Sichtprüfung
Seil - Lastaufnahmemittel, Tragkonstruktion, Steuerung
Funktionprüfung Auf-Ab, Bremsfunktion
Sicherheitsfunktion NOT-AUS,Endschalter,Überlastschutz
Seil nach DIN 15020 Bl2. (8.5) prüfen
Seil reinigen und schmieren
Seilbefestigung an Trommel prüfen
Getriebe – Ölstand (8.8)
Tragkonstruktion prüfen,
DE
Schraubverbindungen auf festen Sitz prüfen
Sachkundigenprüfung
Motor prüfen (8.7)
Bremse – Luftspalt messen (8.7)
Bremsfunktion Doppelbremse einzeln prüfen
End- und Notendschalter, Schlaffseil und
Überlastschutz prüfen
Steuerung Schaltkontakte
Zustand und Verschleiss
Ermittlung Nutzungsdauerverbrauch (8.4)
Typschild (Lesbarkeit)
Sachkundig ist eine Person, die aufgrund ihrer fachlichen
Ausbildung und Erfahrung ausreichend Kenntnisse auf dem
Gebiet der Elektroseilwinden für Bühnen und Studios hat und
mit den einschlägigen nationalen Arbeitsschutz-, Unfallverhü-
tungsvorschriften und allgemeinen Regeln der Technik (Ge-
setze, Normen, technische Regeln und Bestimmungen) soweit
vertraut ist, dass sie den arbeitssicheren Zustand des Gerätes
beurteilen kann.
Sachverständige sind besonders ausgebildete, amtlich aner-
kannte Sachkundige. Sie haben durch ihre Ausbildung und Er-
fahrung besondere Kenntnisse auf einem Gebiet und sind mit
den Unfallverhütungsvorschriften, Normen etc. vertraut. Sie
prüfen Einrichtungen und geben Gutachten ab. Sachverstän-
dige sind z. B. Angehörige der Technischen Überwachungs-
Vereine.
Die prüfungen sind vom Betreiber zu veranlassen.
z Prüfergebnisse und getroffene Maßnahmen sind in
einem Prüfbuch zu dokumentieren.
– Alle Überwachungs-, Wartungs- und Instandhal-
tungsarbeiten dienen dem sicheren Betrieb und sind
daher sorgfältig und gewissenhaft durchzuführen.
– Soweit möglich Prüfungen lastfrei durchführen.

8.1 inspektionsintervalle

Die angegebenen Überwachungs- und Wartungsintervalle
gelten innerhalb der zugrundegelegten Triebwerksgruppe für
normalen Gebrauch und Einschichtbetrieb. Bei erschwerten
Einsatzbedingungen (z.B. häufiger Betrieb unter Volllast) oder
besonderen Umgebungsbedingungen (z.B. Hitze, Staub) ver-
kürzen sich die Intervalle. Die Lebensdauer der Winde ist be-
grenzt verschlissene Teile müssen rechtzeitig erneuert werden.
8.2 prüfung bei inbetriebnahme und nach wesentlichen
Änderungen vor Wiederinbetriebnahme
Die Prüfung ist eine Abnahmeprüfung nach BGG 912 und von
einem ermächtigten Sachverständigen durchzuführen.
u.a. Prüfung auf:
z ordnungsgemäße Errichtung.
z betriebsicheren Zustand und Funktionsfähigkeit der Schutz-
einrichtungen.
z Tragfähigkeit mit 1,25 facher Nutzlast.
Die Prüfung nach wesentlichen Änderungen richtet sich nach
Art und Umfang der wesentlichen Änderung und ist in Anleh-
nung an die Prüfung vor Erstinbetriebnahme durchzuführen.
094319_a_de_gb_eseilwi_v
tägliche Prüfung bei
Schichtbeginn
haacon hebetechnik gmbh – Telefon +49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66
Prüfung / Wartung
monatlich
alle 3 Monate
X
X
X
X
X
X
8.3 Wiederkehrende prüfung
Die Prüfungen sind im wesentlichen Sicht- und Funktionsprü-
fungen, wobei der Zustand von Bauteilen hinsichtlich Beschä-
digung, Verschleiß, Korrosion oder sonstigen Veränderungen
beurteilt, sowie die Vollständigkeit und Wirksamkeit der Si-
cherheitseinrichtungen festgestellt werden soll. Die
Funktions- und Bremsprüfungen sind mit einer Last durchzu-
führen, die in der Nähe der zulässigen Tragfähigkeit liegt. Die
Überlastsicherung soll bei 100-110% der Nennlast den Antrieb
richtungsabhängig stillsetzen.

8.4 Ermittlung des nutzungsdauerverbrauchs

Die theoretische Nutzungsdauer (‚D') der Elektroseilwinden für
Bühnen und Studios beträgt je nach Triebwerksgruppe:
Triebwerksgruppe
D [h]
nach Ablauf von D ist die Winde aus dem Verkehr zu
ziehen, oder einer Generalüberholung im Herstellerwerk
zuzuführen. Der Betreiber hat jährlich den Verbrauch dieser
Nutzungsdauer zu ermitteln und auf den entsprechenden
Formblättern im Prüfbuch zu dokumentieren.
Berechnungsgrundlage --> Europäische Norm FEM 9.755
8.5 überprüfung Seil
Die Seilprüfung ist im wesentlichen eine Sichtprüfung. Täglich
vor dem Gebrauch muss das Seil auf äußere Beschädigungen,
Verformungen, Anrisse und Korrosion untersucht werden.
Mindestens monatlich muss das Seil durch einen Sachkun-
digen geprüft werden. Hinweise für die sachgerechte Durch-
führung findet man in der DIN 15020 Blatt 2 „Grundsätze für
Seiltriebe – Überwachung im Gebrauch", sowie EN 12385 1-4
Drahtseile aus Stahldraht - Sicherheit.
Unter anderem nach diesen Kriterien prüfen:
– Art, Anzahl und Lage der Drahtbrüche
– Zeitliche Folge des Auftretens von Drahtbrüchen
– Verringerung des Seildurchmessers
– Korrosion
– Abrieb
– Verformungen
– Hitzeeinwirkung
– Aufliegezeit
– Seilbefestigung
Mängel sofort dem Verantwortlichen melden. Erst
Mängel beseitigen, dann weiterarbeiten.
z Bei Bruch einer Litze Seil sofort austauschen (Orgi-
nal-Ersatzteil verwenden).
Prüfung / Wartung alle
12 Monate (Kapitel 8.3)
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X
X
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X
2m
3m
4m
5m
M5
M6
M7
M8
1600 3200 6300 12500
8

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