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Sicherheitshinweise; Allgemeine Sicherheitshinweise; Sicherheitshinweise Betreiber - haacon ESG C1 Betriebsanleitung

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bedienen, warten und prüfen.
– Einsatz nur im Temperaturbereich +5/+40°C bei einer relati-
ven Luftfeuchtigkeit <50%
Nicht erlaubt ist:
– Überschreiten der zulässigen Belastung (siehe Typen-, Trag-
lastschild und technische Daten).
– Befördern von Personen.
– unnötiger Aufenthalt von Personen unter schwebender Last.
(BGV C1)
– Losreißen festsitzender oder verklemmter Lasten, Schleifen
von Lasten und Schrägzug.
– Befördern feuerflüssiger Massen.
– Arbeiten mit defekter Winde, Seil oder Lastaufnahmemittel.
– Dauerbetrieb (siehe technische Daten, Triebwerksgruppe).
– übermäßigen Tippbetrieb.
– Einsatz bei ständiger Vibration.
Verwendungsbereich:
– Die Elektroseilwinde entspricht den Anforderungen der
DIN 56950 „Veranstaltungstechnik - Maschinentechnische
Einrichtungen - Sicherheitstechnische Anforderungen und
Prüfung" sowie der Unfallverhütungsvorschrift BGV C1 „Ver-
anstaltungs- und Produktionsstätten für szenische Darstel-
lung ". Bei Lieferumfang als unvollständige Maschine obliegt
es dem Hersteller der Gesamtanlage die fehlenden Kompo-
nenten Normkonform zu ergänzen.
Die Elektroseilwinde ist geeignet zum Einsatz für Flugwerke,
hierbei sind die nationalen Festlegungen (in Deutschland die
GUV-I 8636 ) zu beachten. U.a. gilt:
– Sicherheitsregeln für hochziehbare Personenaufnahmemit-
tel (GUV-R 159 bzw. BGR 159)
– Benutzung von persönlichen Schutzeinrichtungen gegen
Absturz (GUV-R 198 bzw. BGR 198)
– Benutzung von persönlichen Schutzausrüstungen zum Ret-
ten aus Höhen und Tiefen (GUV-R 199 bzw. BGR 199)
– Eine Notabsenkvorrichtung ist vorzusehen.
– Prüfung vor Inbetriebnahme durch Sachverständigen
– Sicht- und Belastungsprüfung vor jedem Einsatz durch
Sachkundigen.
– Die Belastungsprüfung wird mit 1,25 facher Nennbelastung
unter statischen und dynamischen Bedingungen durchge-
führt. Bei Belastungsproben mit Personen eine Absturzhöhe
von 0,5m nicht überschreiten.
– Prüfungen sind zu dokumentieren.
Nicht zugelassen für
– Bauaufzüge (BGV D7).
– Verwendung in explosionsgefährdeter Umgebung (ATEX).

3. SiCHErHEitSHinWEiSE

3.1 Allgemeine Sicherheitshinweise

Es können bei Verwendung der Elektroseilwinde Gefahren für
den Benutzer oder Dritte bzw. Schäden am Gerät und anderen
Sachwerten entstehen, bei:
– nicht eingewiesenem (geschultem) Personal.
– nicht bestimmungsgemäßem Einsatz.
– unsachgemäßer Wartung / Instandhaltung.
Auch bei Beachtung aller Sicherheitsbestimmungen verblei-
ben gewisse Restrisiken. Wer mit dem Gerät oder in dessen
Umfeld arbeitet, muss diese Gefahren kennen und Anwei-
sungen befolgen, die verhindern, dass Restrisiken zu Unfällen
oder Schäden führen.
Die Restrisiken sind mit Symbolen gekennzeichnet (Erklärung
in Kapitel 2.1).
094319_a_de_gb_eseilwi_v
haacon hebetechnik gmbh – Telefon +49 (0) 9375 - 84-0 – Fax +49 (0) 9375 - 84-66
Sicherheitseinrichtungen
Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf einwandfreie Funktion
prüfen (--> auch Kapitel 8 und 9): Darstellung beispielhaft:
1
2 unabhängige
Motorbremsen
2
Endabschaltung
Einstellen vor Erstinbetriebnahme
und Notendab-
schaltung
3
Andruckrolle
4
Schlaffseilschalter
Einstellen vor Erstinbetriebnahme
5
Überlastsicherung
Einstellen vor Erstinbetriebnahme
6
Motorabschaltung
Einstellen vor Erstinbetriebnahme;
bei Notabsenkbe-
Überprüfung vor Benutzung und nach
trieb
Prüfplan
7
Schalter „Not-Aus"
Nr. 4 optional

3.2 Sicherheitshinweise Betreiber

Es ist Sorgfaltspflicht des Betreibers, alle erforderlichen Maß-
nahmen zur Gewährleistung der Sicherheit zu planen und zu
überwachen.
Sicherstellen dass:
– der Einsatz bestimmungsgemäß ist (Kapitel 2.4).
– die Sicherheit des Gerätes entsprechend seinen Einsatz-
und Umgebungsbedingungen analysiert wird und erkenn-
bare Risiken (z.B. Verletzungsgefahr am Seileingang und an
rotierender Trommel) beurteilt und beseitigt werden.
– vor Erstinbetriebnahme nach den entsprechenden interna-
tionalen und nationalen Vorschriften durch einen Sachver-
ständigen geprüft und freigegeben wird.
– der Betrieb nur in einwandfreiem, funktionstüchtigem Zu-
stand erfolgt.
– die Sicherheitseinrichtungen regelmäßig auf ihre Wirksam-
keit überprüft werden nur Seile verwendet werden, die einer
gültigen Norm entsprechen und für den Einsatzfall geeignet
sind. (Kapitel 5.3)
– die erforderliche, persönliche Schutzausrüstung für das
Montage-, Bedienungs-, Wartungs- und Reparaturpersonal
zur Verfügung steht und benutzt wird.
– die Betriebsanleitung stets in einem leserlichen Zustand und
vollständig am Einsatzort des Gerätes zur Verfügung steht.
– nur qualifiziertes und autorisiertes Personal das Gerät be-
dient, wartet, prüft und repariert.
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3
DE

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