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7. Gewährleistung
Im Störfall während der Gewährleistungszeit wen-
den Sie sich bitte unter Nennung des Gerätetyps
und der Produktionsnummer (siehe technische
Daten bzw. Typenschild des Gerätes) an Ihren Ver-
tragspartner.
Die Nichteinhaltung der Angaben laut Einbau- und
Bedienungsanleitung bzw. der Betreiberpflichten
führen zum Gewährleistungs- und Haftungsaus-
schluss.
Geräteausfälle oder mangelhafte Leistung, welche
durch falsche Werkstoffwahl/-kombination, einge-
schwemmte Korrosionsprodukte oder Eisen- und
Manganablagerungen verursacht wurden, bzw. für
daraus entstehende Folgeschäden übernimmt BWT
keine Haftung.
Bei Verwendung eines Regeneriermittels, welches
nicht den geltenden Normen entspricht, erlischt
die Gewährleistung.
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