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Betriebszeiten; Bestimmungsgemäße Verwendung; Restrisiken; Sicheres Arbeiten - ATIKA LSH 2600 Originalbetriebsanleitung

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  • DEUTSCH, seite 3
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Vor Inbetrieb-
nahme die
Betriebsanlei-
tung und
Sicherheits-
hinweise
lesen
und beachten.
Gefahr durch
fortschleu-
dernde Teile
bei laufen-
dem Motor –
unbeteiligte
Personen,
sowie Haus- und Nutztiere
aus dem Gefahrenbereich
fernhalten.
Augen- und
Gehöschutz
tragen
.
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Gemäß der Maschinenlärmschutzverordnung vom Septem-
ber 2002 dürfen Laubsauger in reinen, allgemeinen und be-
sonderen Wohngebieten, Kleinsiedlungsgebieten, Sonder-
gebieten, die der Erholung dienen, Kur- und Klinikgebieten
und Gebieten für die Fremdenbeherbergung sowie auf dem
Gelände von Krankenhäusern und Pflegeanstalten an Sonn-
und Feiertagen sowie an Werktagen von 20.00 bis 7.00 Uhr
nicht in Betrieb genommen werden.
Bitte beachten Sie auch die regionalen Vorschriften zum
Lärmschutz.
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Der Laubsauger, -bläser, -häcksler ist nur für leichte und
trockene Materialien, wie z. B. Laub und Gartenabfälle
wie Gras, kleine Zweige und Papierstückchen geeignet.
Saugen, blasen und häckseln von:
-
schweren Materialien, wie z. B. Metall, Steine, Äste,
Tannenzapfen oder zerbrochenes Glas
-
brennbaren Materialien, wie z. B. Zigarettenstum-
mel, Grillkohle
-
entflammbaren, giftigen oder explosiven Materialien
wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Wegen der Gefahr körperlicher Gefährdung das Gerät
niemals in Bereichen mit gesundheitsgefährdenden Stäu-
ben und Flüssigkeiten oder als Nasssauger verwenden.
Anderweitige Anwendung wie Saugen und Blasen sind
nicht erlaubt.
Der Laubsauger, -bläser, -häcksler ist nur für die private
Benutzung entsprechend seinem Verwendungszweck
konzipiert.
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Vor Repara-
tur-, War-
tungs- und
Reinigungs-
arbeiten
Motor abstel-
len und
Netzstecker ziehen.
Achtung vor
rotierendem
Werkzeug.
Hände und
Füße nicht in
Öffnungen
halten, wenn
das Gerät läuft.
Vor Feuchtig-
keit schützen.
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Als Geräte für den privaten Haus- und Gartenbereich
werden solche angesehen, die nicht in öffentlichen Anla-
gen, Parks, Sportstätten, sowie in der Land- und Forst-
wirtschaft eingesetzt werden.
Jeder darüber hinausgehende Gebrauch gilt als nicht
bestimmungsgemäß. Für daraus resultierende Schäden
haftet der Hersteller nicht – das Risiko dafür trägt aus-
schließlich der Benutzer.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehört auch die
Einhaltung der vom Hersteller vorgeschriebenen Betriebs-
Wartungs- und Instandsetzungsbedingungen und die Be-
folgung der in der Anleitung enthaltenen Sicherheitshin-
weise.
Die geltenden einschlägigen Unfallverhütungsvorschrif-
ten, sowie die sonstigen allgemein anerkannten arbeits-
medizinischen und sicherheitstechnischen Regeln sind
einzuhalten.
Eigenmächtige Veränderungen an dem Laubsauger
schließen eine Haftung des Herstellers für daraus ent-
stehende Schäden jeder Art aus.
Das Gerät darf nur von Personen gerüstet, genutzt und
gewartet werden, die damit vertraut und über die Gefah-
ren unterrichtet sind. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur
durch uns bzw. durch von uns benannte Kundendienst-
stellen durchgeführt werden.
Die Maschine darf nicht in explosionsgefährdeter Umge-
bung verwendet oder dem Regen ausgesetzt werden.
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Auch bei bestimmungsgemäßer Verwendung können
trotz Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsbestimmungen
aufgrund der durch den Verwendungszweck bestimmten
Konstruktion noch Restrisiken bestehen.
Restrisiken können minimiert werden, wenn die „Sicherheits-
hinweise" und die „Bestimmungsgemäße Verwendung", so-
wie die Betriebsanleitung insgesamt beachtet werden.
Rücksichtnahme und Vorsicht verringern das Risiko von
Personenverletzungen und Beschädigungen.
Ignorierte oder übersehene Sicherheitsvorkehrungen
können zu Verletzungen beim Bediener oder zu Beschä-
digungen von Eigentum führen.
Wegschleudern von Steinen und Erde.
Gefährdung durch Strom, bei Verwendung nicht ord-
nungsgemäßer Elektro-Anschlußleitungen.
Berührung spannungsführender Teile bei geöffneten elek-
trischen Bauteilen.
Beeinträchtigung des Gehörs bei länger andauernden
Arbeiten ohne Gehörschutz.
Des weiteren können trotz aller getroffener Vorkehrungen
nicht offensichtliche Restrisiken bestehen.
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Bei unsachgemäßem Gebrauch können Laubsauger
gefährlich sein. Wenn Elektrowerkzeuge eingesetzt wer-
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