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ABB PrimeGear ZX0 Produkthandbuch Seite 60

Gasisolierte mittelspannungsschaltanlagen
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Inhaltsverzeichnis

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PrimeGear ZX0 PRODUKTHANDBUCH
5.2 Prüfung auf Gleichphasigkeit
Die Prüfung auf Gleichphasigkeit, z. B. bei mehr als
einem Einspeisefeld, kann mit einem geeigneten
Phasenvergleicher an den Messbuchsen des
kapazitiven Spannungsanzeigesystems
durchgeführt werden.
Der Phasenvergleicher muss der IEC 62243
entsprechen und der technischen Ausführung des
verwendeten Anzeigesystems genügen.
5.3 Hochspannungsprüfungen
Für die Durchführung von
Hochspannungsprüfungen ist ein direkter Zugang
zu den Leitern über die montierten Kabelstecker
möglich. Die Prüfspannung wird über geeignete
Prüfgarnituren für das verwendete
Außenkonusstecksystem angelegt.
5.3.1 Kabelprüfungen mit Gleichspannung
• Schalten Sie den zu prüfenden
Schaltanlagenabschnitt gemäß Abschnitt 4 frei.
• Prüfen Sie den Schaltanlagenabschnitt wie in
Abschnitt 5.1 beschrieben auf Spannungsfreiheit.
• Erden Sie den Schaltanlagenabschnitt und
sichern Sie den Arbeitsbereich gemäß Abschnitt
4 und der Norm EN 50110.
• Schalten Sie die MCBs
Antriebe aus, um zu verhindern, dass der
Schaltanlagenabschnitt ferngesteuert unter
Spannung gesetzt wird.
• Nehmen Sie die Blende des jeweiligen
Kabelanschlussraums ab.
• Montieren Sie die Hochspannungsprüfgarnitur
gemäß den Herstelleranweisungen.
Beachten Sie die Bedienungsanleitung des
Phasenvergleichers.
Die in der IEC 60502-2 angegebenen
maximalen Prüfspannungen und die
maximale Prüfdauer dürfen nicht
überschritten werden.
Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften
nach EN 50110.
der entsprechenden
1)
Schalten Sie alle Spannungswandler
innerhalb des zu prüfenden
Schaltfeldabschnitts durch Betätigen der
Abtrennvorrichtung (siehe Kapitel 4.4) frei
(eine Freischaltung der Spannungssensoren
ist nicht erforderlich).
Demontieren Sie eventuelle
Überspannungsableiter im betreffenden
Abgangsfeld.
Schließen Sie die Buchsen für das
kapazitive Anzeigesystem im betreffenden
Schaltanlagenabschnitt mit dem
Kurzschlussstecker kurz.
• Bauen Sie die Prüfschaltung gemäß
Herstelleranleitung des Prüfgerätes auf.
• Enterden Sie den zu prüfenden
Schaltanlagenabschnitt vor dem Einschalten der
Prüfspannung.
• Führen Sie die Kabelprüfung gemäß
Herstelleranweisungen des Prüfgeräts durch.
• Erden Sie den Schaltanlagenabschnitt nach
erfolgter Teilprüfung und nach Beendigung der
Prüfung.
• Entfernen Sie die Hochspannungsprüfgarnitur.
• Montieren Sie eventuell demontierte
Überspannungsableiter wieder.
• Verschließen Sie freie Außenkonen mit
spannungsfesten Blindsteckern gemäß den
Herstelleranweisungen.
• Entfernen Sie die Kurzschlussstecker der
kapazitiven Anzeige.
• Schalten Sie die Spannungswandler durch
Betätigen der Abtrennvorrichtung wieder ein
(siehe Abschnitt 4.4).
• Bringen Sie die Blende des Kabelanschlussraums
wieder an.
5.3.2 Spannungsprüfung der Hauptstrombahn
Führen Sie nach der Montage eine
Spannungsprüfung an der Sammelschiene durch.
Es wird empfohlen, die Prüfspannung über ein
Einspeise- oder Abgangsfeld einzuspeisen.
Verwenden Sie Hochspannungsprüfgarnituren für
die Außenkonen.
Die Prüfspannung kann auch direkt an die
Sammelschienen angelegt werden. In diesem Fall
sind spezielle Prüfstecker zum Anschluss an die
Sammelschienenadapter eines beliebigen
Schaltfeldes erforderlich.
Bei der Prüfung wird die Prüfspannung
nacheinander an jeden Leiter der
Hauptstrombahn angelegt, wobei der
andere Leiter geerdet ist. Die Prüfung sollte
mit mindestens 80 % der auf dem
Leistungsschild angegebenen
Bemessungs-Kurzzeit-
Stehwechselspannung (U
werden. Eine Prüfung mit 100 % der auf
dem Leistungsschild angegebenen
Bemessungs-Kurzzeit-
Stehwechselspannung ist möglich.
Beachten Sie die Prüfbedingungen gemäß
IEC 62271-200 | GB 3906.
Beachten Sie die Sicherheitsvorschriften
nach EN 50110.
• Schalten Sie den zu prüfenden
Schaltanlagenabschnitt gemäß Abschnitt 4 frei.
• Prüfen Sie den Schaltanlagenabschnitt wie in
Abschnitt 5.1 beschrieben auf Spannungsfreiheit.
• Erden Sie den Schaltanlagenabschnitt und
sichern Sie den Arbeitsbereich gemäß
Abschnitt 4 und der Norm EN 50110.
) durchgeführt
D

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