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Wartung und Instandhaltung
6.3.2
Pflichten des Betreibers
Der Personenschutz erfordert die Einhaltungen der Normen und Richtlinien für öffentlich zugängliche
Einrichtungen.
Nach geltenden Normen und Richtlinien, müssen automatische Türsysteme durch sachkundige Per-
sonen geprüft und gewartet werden.
Die Verantwortung über die Durchführung von Prüfung und Wartung liegt beim Betreiber der Anlage.
Aufgaben Betreiber
Aufgabe
Pflege und Reinigung der
Sensoren zur Absicherung
und Auslösung
Funktions- und Sicherheits-
kontrolle
Aufgaben Sachkundige Person
Aufgabe
Abnahmeprüfung
Wartung
Prüfung (Inspektion)
Prüfung (Inspektion) bei
Türsystemen in Rettungs-
wegen
Prüfung bei Brandschutztü-
ren
6.3.3
Beauftragter Sachkundige
Sachkundige sind Personen:
– die auf Grund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnissen, Erfahrung und Tätigkeiten, die ihnen
übertragenen Prüfungen sachgerecht durchführen und mögliche Gefahren erkennen und beurtei-
len.
– die Kenntnisse auf dem Gebiet von automatischen Türsystemen haben und mit den landesspezifi-
schen Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften, Richtlinien und allgemein aner-
kannten Regeln der Technik soweit vertraut sind, dass sie den arbeitstechnischen sicheren Zu-
stand von automatischen Türsystemen beurteilen können.
Zu diesen Personen zählen z.B. Fachkräfte der Hersteller- oder Lieferfirmen, einschlägig erfahre-
ne, vom Hersteller autorisierte geschulte Fachkräfte des Betreibers oder sonstige Personen mit
entsprechender Sachkunde.
Sachkundige haben ihre Begutachtung objektiv vom Standpunkt der Personen- und Betriebssicher-
heit abzugeben, unbeeinflusst von anderen, z.B. wirtschaftlichen Umständen.
6.3.4
Rechtliche Grundlage
HINWEIS
Gemäß EN 16005 / DIN 18650 / Maschinenrichtlinie muss die Anlage vor einer ersten Inbetrieb-
nahme und anschließend laut Herstellerangaben oder mindestens einmal jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft werden.
Die besondere Bedeutung für den Personenschutz erfordert die Einhaltungen dieser speziellen Vor-
schriften.
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Personal
Zeitpunkt der Durchführung
Betreiber
Wöchentlich, oder nach Bedarf
Betreiber
Monatlich
Personal
Zeitpunkt der Durchführung
Sachkundige Person Nach betriebsfertiger Montage des Tür-
systems
Sachkundige Person 1 × jährlich, oder gemäß landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien
Sachkundige Person 1 × jährlich, oder gemäß landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien
Sachkundige Person 2 × jährlich, oder gemäß landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien
Sachkundige Person 1 x jährlich, oder gemäß landesspezifi-
schen Normen und Richtlinien
BAL_C127-SU_OFFSET_DE_1V0_REC_121-006454769
Eintrag im Prüfbuch
Nein
Nein
Eintrag im Prüfbuch
Ja
Ja
Ja
Ja
Ja