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Prüfung Und Wartung; Generelles; Pflichten Des Betreibers - record S 16 Bedienungsanleitung

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Prüfung und Wartung
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Prüfung und Wartung
Die regelmäßige Prüfung und Wartung der Anlage durch geschultes und vom Hersteller autorisiertes
Personal, bietet die beste Gewähr für lange Lebensdauer und einen störungsfreien, sicheren Betrieb.
Die Prüfungen und Wartungen werden auf Grund der jeweiligen gesetzlichen Vorgaben und Intervall-
angaben des Herstellers erforderlich.
6.1

Generelles

Gemäss geltender Gesetzesregelung ist der Betreiber einer automatischen Türanlage nach deren
Übergabe für den Unterhalt und die Benutzersicherheit verantwortlich.
Die regelmässige Kontrolle einzelner Elemente durch den Betreiber erfordert wenig Zeitaufwand und
dient insbesondere auch der Vermeidung von Unfällen, hervorgerufen durch unsachgemässen Um-
gang mit der Türanlage.
Prüfung
Im Rahmen der Prüfung werden Sicht- und Funktionsprüfungen durchgeführt, die sich insbesondere
auf die Türflügel, Führungen, Lagerungen, Begrenzungsvorrichtungen, Sensorik sowie die Sicherung
von Quetsch-, Scher- und Einzugsstellen erstrecken.
Bei Türsystemen in Flucht- und Rettungswegen werden zusätzlich alle sicherheitstechnischen Ein-
richtungen der Flucht- und Rettungswegfunktion überprüft.
Zur Dokumentation und Information des Betreibers wird das Prüfergebnis in einer Kontrollliste festge-
halten und muss vom Betreiber in diesem Prüfbuch mindestens ein Jahr lang deponiert werden.
Wartung
Bei der Wartung werden Lager, Gleitstellen und Kraftübertragung gereinigt und eingestellt. Relevante
Befestigungsschrauben werden überprüft und ggf. nachgezogen.
Es folgt die Funktionsprüfung der Schaltgeräte, Antriebe, Steuerungen, des Kraft- oder Energiespei-
chers und der Befehlsgeber, sowie die Einjustierung der Sicherheitseinrichtungen und die Einstellung
aller Bewegungsabläufe einschließlich der Endpunkte.
Der Probelauf mit abschließender Gesamtüberprüfung der Anlage wird durchgeführt.
Zur Dokumentation und Information des Betreibers wird der Anlagenzustand in einer Kontrollliste fest-
gehalten und muss vom Betreiber in diesem Prüfbuch mindestens ein Jahr lang oder bis zur nächs-
ten Prüfung / Wartung deponiert werden
WICHTIG
Der Prüfintervall gemäss der Herstellervorgabe ist mindestens 1x jährlich.
Wartungsintervall gemäss der Herstellerempfehlung ist mindestens 2x jährlich.
WICHTIG
Eine Auflistung der empfohlenen und geplanten Ersatz- und Verschleissteile ist im Anhang er-
sichtlich oder kann bei Ihrer Servicestelle angefragt werden.
WICHTIG
Die Prüfungen und Wartungen dürfen nur durch einen Fachmann oder einer dafür ausgebilde-
ten Person durchgeführt werden. Die Autorisierung dieser Personen erfolgt ausschliesslich
durch den Hersteller. Umfang, Ergebnis und Zeitpunkt der periodischen Überwachung sind in
einem Prüfbuch und einer Kontrollliste aufzuzeichnen. Diese Aufzeichnungen sind beim Be-
treiber aufzubewahren.
6.2

Pflichten des Betreibers

Der Personenschutz erfordert die Einhaltungen der Normen und Richtlinien für öffentlich zugängliche
Einrichtungen.
Nach geltenden Normen und Richtlinien, müssen automatische Türsysteme durch sachkundige Per-
sonen geprüft und gewartet werden.
Die Verantwortung über die Durchführung von Prüfung und Wartung liegt beim Betreiber der Anlage.
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BAL_S16_DE_2V1_REC_121-006454429

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