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Pflichten Des Betreibers - record DFA127 Bedienungsanleitung

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Anlagen – Standort (Projektinformationen)
Name:
Strasse:
Ort:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Anlage – Informationen
Anlagen – Nr.:
Anlagen – Typ:
Anlagen – Einbaudatum:
11.5.2

Pflichten des Betreibers

Nach den Grundsätzen für die Prüfung von automatischen Türsystemen, insbesondere nach gelten-
den Normen und Richtlinien, müssen automatische Türsysteme vor der ersten Inbetriebnahme und
dann nach Herstellerangaben durch einen Sachkundigen geprüft und gewartet werden. Die besonde-
re Bedeutung für den Personenschutz erfordert die Einhaltungen der Normen und Richtlinien für öf-
fentlich zugängliche Einrichtungen in besonderem Masse! Die Verantwortung der Pflichterfüllung ob-
liegt dem Betreiber dieser Türanlage.
Aufgabe
Pflege und Reinigung
Funktions- und Sicher-
heitskontrolle
Regelmässige Wartung Sachkundige Person
Regelmässige Prüfung
(Inspektion)
Regelmässige Prüfung
(Inspektion) bei Türsys-
temen in Rettungswe-
gen
102-127109514
Durchzuführende Stelle Zeitpunkt der Durchfüh-
Betreiber
Betreiber
Sachkundige Person
Sachkundige Person
V2.0
Pflege- und Wartungshinweise
rung
Wöchentlich, oder nach
Bedarf
Monatlich
1 × jährlich, oder ge-
mäss landesspezifi-
schen Normen und
Richtlinien
1 × jährlich, oder ge-
mäss landesspezifi-
schen Normen und
Richtlinien
2 × jährlich, oder ge-
mäss landesspezifi-
schen Normen und
Richtlinien
11
Eintrag im Prüfbuch
notwendig
Nein
Nein
Ja
Ja
Ja
25/ 31

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