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Sicherheitshinweise - .bock domiflex 3 Montage- Und Gebrauchsanleitung

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Nach der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) haben Betreiber ihren Be-
stand an elektrisch verstellbaren Kranken- und Pflegebetten (aktive Medizinprodukte) zu
erfassen und ein Bestandsverzeichnis zu führen.
1.5

Sicherheitshinweise

Der bestimmungsgemäße Gebrauch aller beweglichen Bauteile ist zur Vermeidung von
Gefahren für die pflegebedürftige Person genauso entscheidend wie für die Sicherheit der
Angehörigen und / oder des Pflegepersonals. Voraussetzung dafür sind die richtige Mon-
tage und Bedienung des Pflegebettes. Auch die individuelle physische Konstitution der
Pflegeperson sowie Art und Umfang der Behinderung müssen unbedingt bei dem Betrieb
des Pflegebettes berücksichtigt werden.
Vermeiden Sie Gefährdungen durch unbeabsichtigte motorische Verstellungen und Fehl-
bedienungen durch den Einsatz der Sperreinrichtung. Wenn der Anwender, z.B. das Pfle-
gepersonal oder betreuende Angehörige, den Raum verlässt, sollten die kompletten Be-
dienfunktionen des Pflegebettes über den Schlüssel des Handschalters gesperrt werden.
Dazu zunächst die Liegefläche in die tiefste Position bringen und mit einer entsprechen-
den Drehung des Schlüssels in dem rückseitig befindlichen Sperrschloss die Sperrfunktion
aktivieren. Den Schlüssel abziehen und zur Sicherheitskontrolle die Funktionen des Hand-
schalters auf tatsächliche Sperrung prüfen.
Diese Empfehlungen gelten insbesondere dann,
wenn die Pflegeperson selbst aufgrund bestimmter Behinderungen keine
sichere Bedienung der Handschaltung vornehmen kann,
wenn die Pflegeperson oder das Pflegepersonal durch ungewollte Verstel-
lungen gefährdet werden können,
wenn sich die Seitensicherungen in hochgestellter Position befinden und
es zu Einklemm- und Quetschungsgefahren kommen kann,
wenn sich Kinder unbeaufsichtigt mit dem Pflegebett in einem Raum auf-
halten.
Achten Sie immer darauf, dass die Handschaltung bei Nichtgebrauch sicher am Pflegebett
mit dem Aufhänghaken eingehängt ist und nicht herunterfallen kann.
Die Bedienung des Pflegebettes sollte grundsätzlich nur von eingewiesenem Pflegeperso-
nal bzw. Angehörigen oder im Beisein von eingewiesenen Personen erfolgen.
Beim Verstellen der Liegefläche ist besonders darauf zu achten, dass sich keine Gliedma-
ßen zwischen den Seitensicherungen befinden. Auch wenn die Seitensicherungen selbst
verstellt werden, ist auf die richtige Liegeposition der Pflegeperson zu achten.
8
DE-Entwurf

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