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Definition Der Personengruppen; Pflichten Als Betreiber - .bock domiflex 3 Montage- Und Gebrauchsanleitung

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1.3

Definition der Personengruppen

Betreiber
Betreiber (z.B. Sanitätshäuser, Fachhändler, Einrichtungen und Kostenträger) ist jede na-
türliche oder juristische Person, die die Pflegebetten verwendet oder in deren Auftrag das
Pflegebett verwendet wird. Für die Einweisung in die sachgerechte Handhabung des Pro-
duktes ist immer der Betreiber verantwortlich.
Anwender
Anwender sind Personen, die aufgrund ihrer Ausbildung, Erfahrung oder Produktschulung
berechtigt sind, das Pflegebett zu bedienen oder an ihm Arbeiten zu verrichten. Der An-
wender ist in der Lage mögliche Gefahren zu erkennen bzw. zu vermeiden und den ge-
sundheitlichen Zustand des Patienten zu beurteilen.
Patient / Bewohner
Pflegebedürftige, sowie Menschen mit Behinderung oder gebrechliche Personen, die im
Pflegebett liegen.
Fachpersonal
Als Fachpersonal werden Mitarbeiter des Betreibers bezeichnet, die aufgrund ihrer Aus-
bildung oder Unterweisung berechtigt sind, das Pflegebett auszuliefern, zu montieren, zu
demontieren und zu transportieren. Diese Personen sind – neben der Bedienung, Mon-
tage und Demontage des Pflegebettes - in die Vorschriften zur Reinigung und Desinfektion
des Pflegebettes eingewiesen
1.4

Pflichten als Betreiber

Beachten Sie in Deutschland Ihre Verpflichtungen als Betreiber gemäß Medizinprodukte-
Betreiberverordnung, um einen dauerhaft sicheren Betrieb dieses Medizinproduktes
ohne Gefährdungen sicherzustellen. In anderen Ländern sind die jeweils gültigen nationa-
len Vorgaben zu den Pflichten des Betreibers zu beachten.
Weisen Sie das Pflegepersonal gemäß Medizinprodukte-Betreiberverordnung auf den
Aufbewahrungsort dieser Gebrauchsanweisung hin. In anderen Ländern sind die jeweils
gültigen nationalen Vorgaben zu beachten. Weisen Sie das Pflegepersonal anhand dieser
Gebrauchsanweisung vor der ersten Inbetriebnahme in die sichere Bedienung des Pflege-
bettes ein.
Machen Sie das Pflegepersonal auf eventuelle Gefährdungen bei nicht sachgemäßer Ver-
wendung des Pflegebettes aufmerksam. Dies betrifft besonders den Umgang mit den
elektrischen Antrieben und Seitensicherungen.
7
DE-Entwurf

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