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Bornack ROPSTOP03 Gebrauchsanleitung Seite 17

Inhaltsverzeichnis
Bei Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise
besteht Lebensgefahr!
• ACHTUNG LEBENSGEFAHR! Der Aufenthalt
unter schwebenden Lasten ist verboten!
Schutzhelm tragen!
• ACHTUNG ABSTURZGEFAHR! Nach dem Errei-
chen des Ausstiegsbereiches: VOR dem
Aushängen die Folgesicherung einhängen.
• PSA auch bei kleinen Mängeln nicht mehr
benutzen.
• Beschädigte, sturzbelastete oder zweifelhafte
PSA oder Sicherheits-Geräte sofort der Benut-
zung entziehen. Kontrolle nur durch einen
Sachkundigen gem. DGUV Grundsatz 312-906
und/oder eine schriftlich von BORNACK auto-
risierte Vertragswerkstatt. Dies ist in der Prüf-
karte zu dokumentieren.
• Eigenmächtige Veränderungen oder Repara-
turen sind nicht zulässig.
• Der Anseilschutz ist Teil der persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz und sollte
einer bestimmten Person zugeordnet werden.
• Die PSA darf nur von ausgebildeten Personen
benutzt werden, die mit der Materie vertraut
sind und auch sicher mit deren Umgang und
über die möglichen Gefahren bei der Nutzung
unterrichtet sind.
• Gemäß den Unfallverhütungsvorschriften
(UVV) ist für Nutzer von PSA gegen Absturz
(Kategorie lll) eine theoretische Schulung und
ein praktisches Training erforderlich. Nutzen
Sie hierzu die Schulungs- und Ausbildungs-
kompetenz der BORNACK Trainingszentren:
info@bornack.de
• Zubehör anderer Hersteller darf nur mit
Zustimmung von BORNACK verwendet
werden und darf die Funktion und Sicherheit
der Schutzausrüstung nicht beeinträchtigen.
• Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und
den Witterungsverhältnissen anzupassen.
SICHERHEITSBESTIMMUNGEN
• Einsatz nur bei optimalem Gesundheits-
zustand.
• Gesundheitliche Einschränkungen können die
Sicherheit des Benutzers bei der Arbeit in
Höhen und Tiefen beeinträchtigen.
• Diese PSA ist für eine Kantenbeanspruchung
geprüft und zugelassen. Extreme Beanspru-
chung stellt jedoch immer ein erhöhtes Risiko
dar. BORNACK empfiehlt die Nutzung von
Kantenschutzmanschetten.
• Bei Verwendung dieser PSA als Auffangsystem
(freier Fall ist möglich) ist ausnahmslos ein
Auffanggurt nach EN 361 zu benutzen.
• Berechnung der möglichen Fallstrecke bei
sachgemäßer Anwendung aller erforderlicher
PSA-Komponenten: (ggf. Bremsstrecke HSG) +
Verbindungsmittelüberschuss (situationsab-
hängig) + Bremsstrecke Falldämpfer (max. 1,75
m) + Höhe Auffangöse (1,5 m) + Sicherheitsre-
serve 1,0 m.
• Berechnung der möglichen Fallstrecke beim
Aufsteigen bei sachgemäßer Anwendung
aller erforderlicher PSA-Komponenten ohne
Schlaffseil: Bremsstrecke Bandfalldämpfer
(max. 1,75 m) + Doppelte Länge Verbindungs -
element (z. B. 2 x 0,55 m = 1,1 m) + Sicherheits-
reserve 1,0 m.
• Vor dem Einsatz für ausreichend Freiraum
unterhalb des Benutzers sorgen, um einen
Aufprall auf ein hervorstehendes Hindernis
oder auf den Boden zu verhindern.
• PSA bei Lagerung, Einsatz und Transport vor
der Einwirkung von Hitze (z.  B. Schweiß-
flammen oder -funken, Zigarettenglut) sowie
Chemikalien (Säuren, Laugen, Ölen, etc.) und
mechanischen Einflüssen (scharfen Kanten
u. Ä.) schützen.
• Die PSA ist für jede Gefährdungssituation auf
ihre Kombinierbarkeit und ihre Schutzwirkung
zu prüfen (Gefährdungsbeurteilung).
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