2.5. Weiterverwendung
2.5.1 Wiedereinsatz bzw. Aufbereitung
Der Betreiber/Leistungserbringer ist für den Wiedereinsatz bzw. für die Aufbereitung verantwortlich.
Der Liegebär Lasse ist grundsätzlich zum Wiedereinsatz geeignet, obwohl Produkte im Wiedereinsatz einer
besonderen Belastung unterliegen.
Bei Wiedereinsatz des Produktes ist es wichtig, dass alle zum Gerät gehörenden Unterlagen an den nächsten
Anwender übergeben werden.
Vor jedem Wiedereinsatz muss das Produkt einer gründlichen
Inspektion gem. Inspektionsplan unterzogen werden und gemäß den nachfolgenden Aufberei-
tungshinweisen gereinigt werden:
Wichtige Hinweise zur Aufbereitung:
Verwenden Sie keine scheuernden Mittel oder Tücher zur Aufbereitung
• das pulverbeschichtete Grundgestell, die Holzteile und die verchromten Anbauteile müssen mit
einem CE-zertifizierten Desinfektionsmittel gereinigt werden. Trocknen Sie die Teile anschließend
gründlich ab. Alternativ kann das Desinfizieren auch in einer zertifizierten Kaltvernebelungsanlage
durchgeführt werden.
• die Schaumstoffe sollten aus hygienischen Gründen beim Wiedereinsatz neu ersetzt werden!
Alternativ können die Schaumstoffe (außer etwaige verklebte Schaumstoffe) durch einen externen
Dienstleister mit einem speziellen, zertifizierten Verfahren aufbereitet werden.
• Die Bezüge müssen bei 40 Grad mit einem CE-zertifizierten Desinfektionswaschmittel in einer
speziellen Waschmaschine für chemothermische Desinfektionen gewaschen werden. Je nach Zu-
stand der Bezüge ist es natürlich auch möglich die Bezüge beim Wiedereinsatz auszutauschen. Da-
mit entfallen alle erforderlichen Dienstleistungen, um die Aufbereitung der Bezüge zu realisieren.
• Die Antriebseinheit muss wie in 2.4.2 Wartung beschrieben, gereinigt werden.
Lebensdauer
Die aus der Risikobewertung resultierende Lebensdauer des Produktes beträgt 8 Jahre.
2.5.2 Entsorgung
Das Produkt darf nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Für den Liegebär Lasse ist eine sachgemäße Entsorgung vorzunehmen. Wenden Sie sich hierzu bitte
an Ihren Betreiber/Leistungserbringer.
Verpackungsmaterialien sind nach ihren Abfallarten zu trennen und über die Abfallbehälter entsprechend
dem kommunalen Verwertungskonzept zu entsorgen. Die Abfallentsorgung kann kommunal unterschiedlich
sein. Für eine vorschriftsmäßige Entsorgung, setzen Sie sich bei Bedarf bitte mit Ihrer kommunalen Abfallent-
sorgung bzw. der Verwaltung Ihres Wohnortes in Verbindung. Beachten Sie die Entsorgungsbestimmungen
Ihres Landes.
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