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Garantiereparaturenverzeichnis - SaMASZ City 150 Betriebsanleitung

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7. Pflugteile, für die keine Garantieansprüche entstehen können:
a) Schürfleisten,
b) Verbindungsteile,
c) Haltebolzen der Zylinder und Aufhängung,
d) Stützräder,
e) Gleitkufen,
f) Begrenzungsleuchten, usw.
8. Der Garantiegeber darf seine Garantie widerrufen, wenn folgende Fälle festgelegt werden:
a) Eingreifen ins Innere des Gerätes, Änderung der Bauweise oder bewusste Beschädigung,
b) umfangreiche Beschädigungen des Schneepfluges infolge der Zufall- oder anderer
Ereignisse, die außerhalb der Verantwortung des Garantiegebers liegen,
c) fehlende oder selbstherrliche Eintragungen im Garantieschein,
d) Nicht bestimmungsgemäße Verwendung, auch Nichteinhaltung dieser Betriebsanleitung.
9. Der Hersteller kann das Servicevertrag sofort widerrufen, wenn vom Benutzer keine termingerechte
Zahlungen angekommen sind, und die Verspätung beträgt mehr als 30 Tage. Widerruf des
Servicevertrages wegen des Schuldes des Benutzers verursacht das gleichzeitige Löschen der
Garantie.
10.
Der Käufer kann für eventuelle Schäden und Ausfälle der Maschine vom Hersteller nicht
entschädigt werden.
ACHTUNG!
Zur Anerkennung der Garantie wird folgendes gebraucht: Verkaufsdatum, -
adresse und -stelle sowie Rechnungsnummer.

11.3. Garantiereparaturenverzeichnis

Durchgeführte Reparatur und ersetzte Teile:
Betriebsanleitung
Datum, Stempel, Unterschrift der Service
Datum, Stempel, Unterschrift der Service
Datum, Stempel, Unterschrift der Service
- 22 -
Schneepflüge für Schlepper
City, City K, City Up

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