Der Standort der Handzüge für die Fernauslösung wird durch das unten gezeigte Piktogramm bezeichnet:
Instandhaltung der Brandbekämpfungseinrichtungen
- Der Bootseigner hat dafür zu sorgen, dass die bordeigenen Brandbekämpfungseinrichtungen einmal pro Jahr vor Ort von einem Fachmann überprüft werden (Gewicht und
Druck des ortsfesten Feuerlöschers, störungsfreie Betätigung der Zugschalter-Fernbedienung).
- Der Bootseigner muss den ortsfesten Feuerlöscher alle 5 Jahre ausbauen und zur Generalinspektion durch einen Brandschutzfachmann in eine Fachwerkstatt bringen.