Kühlluft
Das Gerät muss so aufgestellt sein, dass die Kühlluft ungehindert durch die dafür
vorgesehenen Gehäuseöffnungen strömen kann. Zu den Lufteinlass- und Aus-
lassöffnungen muss immer ein Mindestabstand von 20 cm (7.87 in.) gegeben
sein. Die Umgebungsluft muss frei sein von
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Übermäßig starker Staubbelastung
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Elektrisch leitenden Partikeln (Ruß oder Metallspäne)
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Wärmequellen
Das Ansaugen und Ausströmen der Kühlluft erfolgt wie in den nachfolgenden
Abbildungen durch die Pfeilsymbole angedeutet.
HINWEIS!
Gefahr durch vollständig oder teilweise verdeckte Lufteintritts- und Aus-
trittsöffnungen.
Sachschäden können die Folge sein.
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Die Aufstellung mehrerer Geräte hintereinander sollte versetzt erfolgen.
Sind die Geräte ohne Versatz in einer Linie hintereinander angeordnet, muss der
Abstand zwischen den Geräten wie folgt bemessen sein:
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Mindestabstand 20 cm (7.87 in.)
Die zulässige Gebrauchslage des
Gerätes ist waagerecht.
20 cm (7.87 in.)
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