3.
Sicherheitsabstände
Die angegebenen Sicherheitsabstände gelten für
brennbare Baustoffe oder Bauteile mit brennbaren
Bestandteilen und einem Wärmedurchlasswider-
stand R ≤ 6 m²K/W. Bei besonders temperaturemp-
fi ndlichen Materialien wie z.B. Glas können größere
Abstände erforderlich sein.
Zu brennbaren bzw. wärmeempfi ndlichen Materiali-
en (z. B. Möbel, Holz- oder Kunststoffverkleidungen,
Vorhänge usw.) sind folgende Sicherheitsabstände
einzuhalten: Im Strahlungsbereich der Feuerraum-
scheibe (Abb. 1): 60 cm vor und 40 cm neben dem
Kaminofen.
Außerhalb des Strahlungsbereiches ist hinter dem
Kaminofen folgender Abstand zu brennbaren Mate-
rialien einzuhalten (Abb. 1):
SENDAI 135/155 = 16 cm
A
SENDAI 175 = 10 cm
B
Im Bereich des Rauchrohranschlusses (Anschluss-
öffnung in der Wand oder Decke ) darf sich kein
brennbares bzw. wärmeempfi ndliches Material be-
fi nden. Oberhalb des Kaminofens sind folgende
Sicherheitsabstände zu brennbaren Materialien
einzuhalten: Abb. 3: SENDAI 175, Abb. 4: SENDAI
135/155. Beachten Sie die jeweiligen nationalen
Vorschriften.
WARNUNG!
Bei
brennbaren
Fußbodenmaterialien
(z. B. Holz, Laminat, Teppich) ist eine Bo-
denplatte aus nicht brennbarem Material
vorgeschrieben (z. B. Fliesen, Sicherheits-
glas, Schiefer, Stahlblech).
Die Bodenplatte muss den Grundriss des
Kaminofens vorne um mindestens 50 cm
und seitlich um mindestens 27 cm überra-
gen (Abb. 2).
A
16
10
B
40
40
43º
60
40
40
43º
60
Abb. 1
27
27
Boden-
platte*
50
Abb. 2
*Die Maßangaben für die Bodenplatte beruhen auf den
Anforderungen aus § 4 (8) der Muster-Feuerungsverordnung.
Abb. 3
Abb. 4
Alle Angaben in cm
de
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