Wiederverwertung und Entsorgung 13
13 Wiederverwertung und Entsorgung
13.1 Entsorgung der Batterie
Entsprechend der europäischen Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) ist der Her-
steller für die Entsorgung der Batterie zuständig. Eine verbrauchte Batterie
muss dem Batteriehersteller (siehe die Batteriekennzeichnung) oder einem
Stellvertreter des Herstellers zurückgegeben werden. Falls Sie Hilfe bei der
Rückgabe der Batterie benötigen, wenden Sie sich bitte an Ihren Stapler-
Händler.
Das Symbol mit dem durchgekreuzten Abfalleimer bedeutet, dass die Batterie
nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden darf. Die Kennzeichnungen mit den
Bezeichnungen der Chemikalien zeigen an, welches Schwermetall in der Bat-
terie vorliegt.
13.2 Umweltauswirkung der Batterie
13.2.1 Blei-Säure-Batterie
Pb, Hg, Cd
In bestimmten Batterien sind besonders gesundheits- und umweltschädliche
Stoffe enthalten, die Schwermetalle Quecksilber (Hg), Kadmium (Cd) und Blei
(Pb).
13.2.2 Lithium-Ionen-Batterie (Option)
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