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Abgasüberwachungseinrichtung (Aw 50/Aw 10) - Sieger SG 33 Bedienungsanleitung

Gas-spezialheizkessel
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Lassen Sie sich von Ihrer Heizungsfachfirma beraten,
wenn Sie Ihre Heizungsanlage auf eine andere Brenn-
stoffart umstellen oder mit einem Brennstoff mit abwei-
chender Spezifikation betreiben möchten.
Aufstellraum
KESSELSCHADEN
durch verunreinigte Verbrennungsluft.
Benutzen Sie niemals chlorhaltige Rei-
VORSICHT!
nigungsmittel und Halogenkohlenwas-
serstoffe (z. B. in Sprühdosen, Lö-
sungs- und Reinigungsmitteln, Farben,
Klebern).
Vermeiden Sie starken Staubanfall.
ANLAGENSCHADEN
durch Wasser.
VORSICHT!
Nehmen Sie bei akuter Hochwasserge-
fahr den Heizkessel rechtzeitig vor dem
Wassereintritt brennstoffseitig und
stromseitig außer Betrieb
(
Kapitel 3.2, Seite 6).
Lassen Sie von einer Fachfirma ihre
Heizungsanlage nach einem Wasser-
eintritt prüfen, bevor Sie sie wieder in
Betrieb nehmen.
Mit Wasser in Berührung gekommene
Armaturen, Regel- und Steuereinrich-
tungen müssen Sie von einer Fachfir-
ma austauschen lassen.
3.6
Abgasüberwachungseinrichtung (AW 50/AW 10)
Entsprechend regionaler oder nationaler Verordnungen
oder Gesetze kann eine Abgasüberwachungseinrich-
tung vorgeschrieben sein, z. B. beim Betreiben des
Heizkessels in Wohnräumen oder vergleichbaren Nut-
zungseinrichtungen oder in einer Dachheizzentrale.
Die Abgasüberwachungseinrichtung unterbricht die
Gaszufuhr zum Brenner, wenn Abgas in den Aufstell-
raum ausströmt, z. B., weil der Schornsteinförderdruck
witterungsbedingt zu gering ist. Der Brenner geht dann
außer Betrieb.
Wiederinbetriebnahme des Heizkessels (nachdem die
Störung beseitigt ist):
Abgasüberwachungseinrichtung AW 50
Die Abgasüberwachungseinrichtung AW 50 startet nach
ca. 15 Minuten den Brenner wieder automatisch, sofern
Wärmebedarf besteht.
Abb. 5
Abgasüberwachungseinrichtung AW 50
9

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