Ein- und ausschalten
Gerät einschalten
♦
Drücken Sie den EIN-/AUS-Schalter
Gerät ausschalten
♦
Lassen Sie den EIN-/AUS-Schalter
Dauerbetrieb einschalten
♦
Drücken Sie den EIN-/AUS-Schalter
Sie ihn im gedrückten Zustand mit der Feststell-
taste für EIN-/AUS-Schalter
Dauerbetrieb ausschalten
♦
Drücken Sie den EIN-/AUS-Schalter
lassen Sie ihn wieder los .
Wartung und Reinigung
WARNUNG! VERLETZUNGSGEFAHR!
Schalten Sie vor allen Arbeiten am
Gerät das Gerät aus und ziehen Sie
den Netzstecker.
■
Es dürfen keine Flüssigkeiten in das Innere des
Gerätes gelangen .
■
Verwenden Sie zum Reinigen des Gehäuses ein
trockenes Tuch . Verwenden Sie niemals Benzin,
Lösungsmittel oder Reiniger, die Kunststoff an-
greifen .
■
Reinigen Sie die Maschine nach Abschluss der
Arbeit .
■
Lagern Sie das Gerät in einem trockenen Raum .
WARNUNG!
►
Wenn ein Ersatz der Anschlussleitung erfor-
derlich ist, dann ist diese vom Hersteller oder
seinem Vertreter zu beziehen, um Sicherheits-
gefährdungen zu vermeiden .
HINWEIS
►
Nicht aufgeführte Ersatzteile (wie z . B . Kohle-
bürsten, Schalter) können Sie über unsere
Callcenter bestellen .
■
32
│
DE │ AT │ CH
Entsorgung
.
los .
. Stellen
fest .
Elektrowerkzeuge getrennt gesammelt und einer
umweltgerechten Wiederverwertung zugeführt
werden .
und
Möglichkeiten zur Entsorgung des ausgedienten
Gerätes erfahren Sie bei Ihrer Gemeinde- oder
Stadtverwaltung .
gegebenenfalls gesondert . Die Verpackungsmateri-
alien sind gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Ziffern (b) mit folgender Bedeutung: 1–7: Kunststoffe,
20–22: Papier und Pappe, 80–98: Verbundstoffe
Die Verpackung besteht aus umwelt-
freundlichen Materialien, die Sie über
die örtlichen Recyclingstellen entsorgen
können .
Werfen Sie Elektrowerkzeuge
nicht in den Hausmüll!
Gemäß Europäischer Richtlinie
2012/19/EU müssen verbrauchte
Entsorgen Sie die Verpackung umwelt-
gerecht . Beachten Sie die Kennzeich-
nung auf den verschiedenen Verpack-
ungsmaterialien und trennen Sie diese
Möglichkeiten zur Entsorgung des aus-
gedienten Produkts erfahren Sie bei
Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung .
PSBM 1100 B1