Heizzeitbegrenzung
Die Heizzeitbegrenzung wird je nach Steuergerät am Bedienteil oder auf der Platine des Leistungs-
teils eingestellt.
Die Einstellungen sind in den Montage- und Gebrauchsanweisungen der Steuergeräte beschrie-
ben.
Funktion der Heizzeitbegrenzung
Alle Saunaöfen, ausgenommen solcher, die in öffentlichen Saunen installiert sind und unter Auf-
sicht von Personal betrieben werden, müssen nach den IEC- und EN- Normen mit einem Zeitschal-
ter ausgestattet sein, der den Saunaofen aus Sicherheitsgründen allpolig vom Netz trennt. Dieser
Zeitschalter ist üblicherweise in den Saunasteuergeräten implementiert.
Der Zeitschalter muss außerhalb der Saunakabine angebracht sein und darf sich nicht außer Kraft
setzen lassen.
• In öffentlichen Saunen muss die Betriebsdauer des Saunaofens so begrenzt sein, dass inner-
halb von 24 Stunden die Heizstäbe mindestens 6 zusammenhängende Stunden lang span-
nungslos sind.
• Bei Geräten für den Hausgebrauch muss die Betriebsdauer auf 6 Stunden begrenzt sein, wobei
kein selbstständiges Wiedereinschalten zulässig ist.
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Installation