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SolarMax SP-Serie Handbuch Seite 34

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Batteriesendungen nur in der Originalverpackung. Austauschgeräte befinden sich
in einwandfreiem generalüberholten Zustand oder Neuzustand und gehen in das
Eigentum des Käufers über, Zug um Zug gegen das ausgetauschte Gerät, das in das
Eigentum von SOLARMAX übergeht. Sollte nach einem Tauschvorgang das auszutau-
schende Teil oder das auszutauschende Gerät nicht innerhalb von zwei Wochen nach
Versendung des Tauschteils oder Tauschgerätes an SOLARMAX zurückgegeben worden
sein, stellt SOLARMAX für das gelieferte Tauschteil oder Tauschgerät den Mehrauf-
wand in Rechnung.
Kostenlose Vor-Ort-Reparatur: Enthalten sind Materialkosten sowie Arbeits- und
Reisekosten des SOLARMAX Personals oder von SOLARMAX autorisiertem Personal,
soweit dieses von SOLARMAX zum Einsatzort geschickt wurde.
Weitere Voraussetzungen MaxStorage: Die Batterie gilt als mangelhaft, wenn ihre
verbleibende Kapazität weniger als 80% ihrer Nominalkapazität beträgt.
SOLARMAX hat das Recht, die Betriebsführung jederzeit im Sinne der Garantie zu
optimieren, d. h. Eckdaten und Funktionen zum Betrieb und zur Lebenserhaltung qua-
litativ zu ändern und System- und Batterieleistung bzw. Batterie-Entladetiefe zur
Optimierung der Batterielebensdauer mit den Mitteln der Fernwartung und -regelung
anzupassen.
Darüber hinausgehende Ansprüche, insbesondere auf Ersatz der durch den Mangel
des Geräts begründeten unmittelbaren oder mittelbaren Schäden oder die durch den
Ein- und Ausbau entstandenen Kosten oder entgangener Gewinn, sind nicht durch die
Garantie gedeckt.
2� Sicherstellung von Reparatur und Austausch
SOLARMAX wird während der Garantiedauer Reparaturmaterial und Austauschgeräte
nach eigenem Ermessen verfügbar halten. Falls Reparaturmaterial oder Austauschge-
räte für bestimmte Geräte nicht mehr vorhanden sind, gilt Folgendes:
SOLARMAX ist befugt, das auszutauschende Gerät mit einem vergleichbaren Gerät
gleicher oder höherer Leistung zu ersetzen. Allenfalls notwendige technische Anpas-
sungen im Ersatzgerät für die Installation eines solchen Ersatzgeräts werden bis zu
einem Betrag in Höhe von 10  % des Listenpreises des Ersatzgeräts für Zeitaufwand
und Material durch die Garantie gedeckt. Nicht abgedeckt durch die Garantie sind der
allenfalls erforderliche Austausch und Anschluss von Peripheriegeräten sowie andere
allenfalls notwendige Anpassungen der Umgebungseinrichtungen des Wechselrich-
ters (wie etwa Stromkabel, Ventilations- und Sicherheitseinrichtungen). SOLARMAX
wird sich jedoch redlich darum bemühen, den Anpassungsaufwand zu minimieren.
Falls kein Reparaturmaterial mehr mit vertretbarem Aufwand erhältlich ist, ist
SOLARMAX befugt, das defekte Gerät auszutauschen. In diesem Fall gelten die oben-
genannten Bestimmungen zum Austausch.
3� Garantiedauer bei Gerätereparaturen / Geräteaustausch
Im Falle der Reparatur oder des Austauschs von Geräten im Rahmen der Garantie gilt
für das reparierte / ausgetauschte Gerät die verbleibende Garantiedauer des ursprüng-
lichen Geräts.
4� Ausschluss der Garantieleistungen
Insbesondere in folgenden Fällen entfällt der Garantieanspruch:
Bei Transportschäden oder Einwirkungen von außen
Nach selbst oder von nicht durch SOLARMAX autorisiertem Personal durchge-
führten Eingriffen, Änderungen oder Reparaturen
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