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EbV elektronik THETA+ Produktdokumentation Seite 127

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Solltemperatur:
Die Puffer-Solltemperatur ist die Temperatur, welche der Pufferspeicher für die Versorgung der
angeschlossenen Heizkreise bereitstellen muss. Sie entspricht dem höchsten Anforderungswert dieser
Heizkreise.
Beispiel:
Anforderungswert MK-1 = 45 °C
Anforderungswert MK-2 = 55 °C
Anforderungswert WW = 65 °C
=> Puffer-Solltemperatur = 65 °C
Ein erforderlicher Überhöhungswert (z.B. Warmwasser-Ladetemperaturüberhöhung) ist im
Anforderungswert der Heizkreise bereits berücksichtigt.
Minimal-
Begrenzung:
Besteht durch Heizkreise oder Warmwasser eine Wärmeanforderung an den Pufferspeicher, so wird
dieser mindestens auf den Einstellwert der Puffer-Minimaltemperaturbegrenzung gehalten. Wird diese
unterschritten, erfolgt eine Nachladung des Pufferspeichers durch den Wärmeerzeuger unter
Berücksichtigung des Pufferanfahrschutzes.
Maximal-
Begrenzung:
Überschreitet die Temperatur im Pufferspeicher den eingestellten Wert der Pufferspeicher-
Maximaltemperaturbegrenzung, so erfolgt eine Zwangsabschaltung der Pufferladepumpe. Die
überschüssige Wärme wird in die vorgewählten Kreise (siehe Zwangsabführung) abgeführt.
Die Zwangsabführung wird aufgehoben und der Pufferbetrieb wieder aufgenommen, wenn die
Temperatur im Pufferspeicher den eingestellten Maximalbegrenzungswert um mehr als 2 K
unterschreitet.
Anforderungs-
Überhöhung
WEZ:
Um eine ausreichende Regelreserve für alle am Pufferspeicher angeschlossenen Verbraucher zu
gewährleisten, kann der an den Wärmeerzeuger (WEZ) übertragene Anforderungswert zusätzlich mit
einer Temperaturüberhöhung beaufschlagt werden.
Puffer-
Schaltdifferenz:
Steigt die Pufferspeichertemperatur um den eingestellten Betrag der Puffer-Schaltdifferenz über den
jeweils aktuellen Anforderungswert, so wird die Pufferladepumpe abgeschaltet. Eine Wiedereinschaltung
erfolgt, wenn die Pufferspeichertemperatur unter den aktuellen Anforderungswert sinkt.
Puffer-
Zwangsabführung: Bei Überschreitung der vorgegebenen Pufferspeichermaximaltemperatur kann, sofern die Puffer-Regelart
dies zulässt, die überschüssige Energie in die Heizkreise bzw. den Warmwasserspeicher abgeführt werden.
In welche Heizkreise eine Zwangsabführung erfolgt, wird mit dem entsprechenden Parameter bestimmt.
Einstellmöglichkeiten:
AUS
keine Wärmeabführung
1 (Warmwasser) (nur bei Beistellspeichern)
Die Abführung der überschüssigen Wärme erfolgt in einen vorhandenen Wassererwärmer.
ACHTUNG
Thermisches Mischventil am Warmwasser-Ausgang vorgeschrieben, da Verbrühungsgefahr.
2 (Heizkreise)
Die überschüssige Wärme wird in den Heizkreis(en) abgebaut. Die eingestellte Maximaltemperatur
wird dabei nicht überschritten. Die gewünschte Raumtemperatur kann hierbei kurzfristig überschritten
werden. Ggf. in Verbindung mit Raumstation(en) die Thermostatfunktion aktivieren!
ACHTUNG
Bei Fußbodenheizungen ist unbedingt ein Anlegethermostat zur Pumpenzwangsabschaltung
einsetzen.
0460010001_PD_THETA NURS_EbV_D_2132-30.docx
EbV Elektronikbau- und Vertriebs- GmbH, Heisternerweg 8-12, 57299 Burbach
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