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Informationen Zur Entsorgung - IKEA LAGAN AA-2189589-3 Bedienungsanleitung

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DEUTSCH
Link zur EU EPREL-Datenbank
Der QR-Code auf der Energieplakette des
Geräts bietet einen Web-Link zur
Registrierung des Geräts in der EU EPREL-
Datenbank. Bewahren Sie daher die
Energieplakette als Referenz zusammen mit
dieser Bedienungsanleitung und allen
anderen Unterlagen, die mit dem Gerät
geliefert wurden, auf.
Informationen bezüglich der Geräteleistung
finden Sie in der EU EPREL-Datenbank mit

Informationen zur Entsorgung

Ihre Pflichten als Endnutzer
Dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät ist mit
einer durchgestrichenen Abfalltonne auf
Rädern gekennzeichnet. Das Gerät darf
deshalb nur getrennt vom unsortierten
Siedlungsabfall gesammelt und
zurückgenommen werden, es darf also nicht
in den Hausmüll gegeben werden. Das Gerät
kann z. B. bei einer kommunalen
Sammelstelle oder ggf. bei einem Vertreiber
(siehe zu deren Rücknahmepflichten in
Deutschland unten) abgegeben werden. Das
gilt auch für alle Bauteile, Unterbaugruppen
und Verbrauchsmaterialien des zu
entsorgenden Altgeräts.
Bevor das Altgerät entsorgt werden darf,
müssen alle Altbatterien und
Altakkumulatoren vom Altgerät getrennt
werden, die nicht vom Altgerät umschlossen
sind. Das gleiche gilt für Lampen, die
zerstörungsfrei aus dem Altgerät
entnommen werden können. Der Endnutzer
ist zudem selbst dafür verantwortlich,
Hilfe des Links https://eprel.ec.europa.eu
sowie mit dem Modellnamen und der
Produktnummer, die Sie auf dem
Typenschild des Geräts finden. Siehe Kapitel
„Gerätebeschreibung".
Weitere Einzelheiten zur Energieplakette
finden Sie auf www.theenergylabel.eu.
personenbezogene Daten auf dem Altgerät
zu löschen.
Hinweise zum Recycling
Helfen Sie mit, alle Materialien zu recyceln,
die mit diesem Symbol gekennzeichnet sind.
Entsorgen Sie solche Materialien,
insbesondere Verpackungen, nicht im
Hausmüll sondern über die bereitgestellten
Recyclingbehälter oder die entsprechenden
örtlichen Sammelsysteme.
Recyceln Sie zum Umwelt- und
Gesundheitsschutz auch elektrische und
elektronische Geräte.
Rücknahmepflichten der Vertreiber
(Folgende Hinweise gelten ergänzend in
Deutschland)
Wer auf mindestens 400 m² Verkaufsfläche
Elektro- und Elektronikgeräte vertreibt oder
sonst geschäftlich an Endnutzer abgibt, ist
verpflichtet, bei Abgabe eines neuen Geräts
ein Altgerät des Endnutzers der gleichen
Geräteart, das im Wesentlichen die gleichen
Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am
Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe
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