1. Allgemeine Anweisungen
a) Das RollTec darf nur von Personen auf- und abgebaut werden, die mit der Anleitung
für den Aufbau und Gebrauch vertraut sind.
b) Beschädigte Bauteile dürfen nicht verwendet werden.
c) Es sind nur Originalbauteile nach Herstellerangaben zu verwenden.
d) Die Fläche, auf der das RollTec aufgebaut wird, muss dessen Gewicht aufnehmen
können.
e) Vor der Nutzung ist zu überprüfen, ob das RollTec nach den Angaben dieser Gebrauchs-
anweisung ordnungsgemäß und vollständig errichtet wurde und senkrecht steht.
f) Das Anbringen und der Gebrauch von Hebevorrichtungen ist nicht zulässig.
g) Das Anbringen von Überbrückungen zwischen einem RollTec und einem Gebäude ist
nicht zulässig.
h) Wird die Belagbühne über 60 cm hoch aufgebaut, müssen zum Besteigen
entsprechend geeignete Aufstiege (z.B. Tritte) verwendet werden.
i) Das Begehen und Verlassen der Arbeitsbelagfläche ist über andere als die
vorgesehenen Zugänge nicht zulässig.
j) Es ist verboten auf Belagflächen zu springen.
k) Die maximale Tragfähigkeit beträgt 200 kg.
l) Mehrere RollTec dürfen nicht zu einem Flächen-, Raum- oder Traggerüst miteinander
verbunden werden.
m) Das RollTec darf nur von Hand und nur auf fester, ebener, hindernisfreier Aufstell-
fläche verfahren werden.
n) Vor dem Besteigen der Plattform Bremsen arretieren.
o) Bei der Verwendung auf Treppen ist auf ausreichend Standfläche für die Rollen zu
achten. Dabei ca. 150 mm zur Stufenkante nicht unterschreiten. Das Verschieben der
Rollen auf den Stufen verhindern, ggf. zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen ergreifen.
p) Beim Verfahren dürfen sich kein Material und keine Personen auf dem RollTec befinden.
q) Nach dem Verfahren des RollTec ist sicherzustellen, dass alle Sicherungs-Sets
handfest angezogen sind.
2. Das RollTec (Art.-Nr. 710307) besteht aus:
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M 5 x 65 mm
7
M 5 x 85 mm
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