Entsorgung von Batterien
Der Gebrauch dieses Symbols auf den Batterien, der Verpackung oder in den Begleitdokumenten gibt an, dass Altbatterien nicht
mit allgemeinem Haushaltsmüll vermischt werden dürfen. Entsorgen Sie die Altbatterien bitte an einer hierfür vorgesehenen
Sammelstelle. Dadurch werden mögliche schädliche Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit verhindert, die
aus einer unsachgemäßen Abfallbehandlung entstehen könnten. Wenden Sie sich bitte an die zuständige örtliche Behörde oder ein
Entsorgungsunternehmen hinsichtlich der getrennten Sammlung und Entsorgung von Batterien. Alle Lithiumbatterien und Akkus müssen
vor der Entsorgung vollständig entladen oder gegen Kurzschluss geschützt werden.
REACH-Verordnung
Die gemäß Artikel 33(1) der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 („REACH"-Verordnung) erforderlichen Informationen zu Produkten, die
besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) enthalten, erhalten Sie unter:
www.renishaw.de/REACH
China RoHS
Weitere Informationen über China RoHS finden Sie unter:
www.renishaw.de/mtpchinarohs
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