• Die Spurrillen, Straßenvertiefungen, Straßengraben oder Fahrt beim Abhang sollen
vermieden werden. Eine Durchfahrt durch solche Hindernisse kann die Maschine und
den Schlepper stark kippen. Dies ist besonders wichtig, weil der Schwerpunkt des
Anhängers mit Ladung die Fahrtsicherheit ungünstig beeinflusst. Eine direkte Durchfahrt
bei Rändern der Straßengräben und Kanäle ist aufgrund der Rutschgefahr des Bodens
unter den Rädern der Fahrzeuge gefährlich.
• Für die Fahrt auf öffentlichen Straßen muss der Anhänger mit der Kennzeichnungstafel
für bauartbedingt langsam fahrende Fahrzeuge gekennzeichnet werden, die an der
Heckklappe des Ladekastens zu befestigen ist.
• Man darf nicht vergessen, dass der Bremsweg der Fahrgruppe sich wesentlich mit dem
steigenden Gewicht und Geschwindigkeit verlängert.
• Die Fahrtgeschwindigkeit ist entsprechend vor den Kurven, auf Unebenheiten oder
Geländeneigungen zu verringern.
ACHTUNG
Das Fahren auf öffentlichen Straßen mit geöffneten Seitenwänden ist nicht gestattet.
Das Fahren mit angehobenen unteren TUZ Zugstangen des Schleppers ist untersagt, da
diese die Lenkzylinder beim Manövrieren beschädigen können.
Die Fahrt mit angehobener Vorderachse ist nur bei leerem Anhänger erlaubt.
4.8 ABKUPPELN VOM SCHLEPPER
Um den Anhänger vom Schlepper abzukuppeln, sind folgende Arbeitsschritte der Reihe nach
auszuführen:
•
Nach dem Anhalten des Schleppers den Anhänger mit der Feststellbremse
sichern. Die Bremste wird mit Hilfe des Bremslöse-Parkventils betätigt - siehe
Abbildung 3.13A).
•
Mit Hilfe der hydraulischen Stütze den Anhänger auf entsprechender Höhe auf
dem Boden abstellen und anschließend mit dem Sicherungsventil der Stütze
sichern betrifft nur die hydraulische Stütze). Wenn der Anhänger mit einer
mechanischen Stütze ausgerüstet ist, muss die Stütze nach Einstellung der
entsprechenden Höhe mit Hilfe des Splints gesichert werden.
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