2.2 VERKEHRSREGELN AUF ÖFFENTLICHEN STRAßEN
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Bei Fahrt auf öffentlichen Straßen sollen die Verkehrsregeln beachtet werden.
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Überschreitung der zulässigen Ladefähigkeit des Anhängers kann Schäden an
der Maschine anrichten und die Gefahr im öffentlichen Verkehr schaffen.
BILD 2.1A
Anordnung des warnungsschildes
(1) Warnungsschild für langsame Fahrzeuge
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Während der Fahrt auf öffentlichen Straßen muss der Anhänger durch das
Anbringen der Kennzeichnungstafel für bauartbedingt langsam fahrende
Fahrzeuge an der Rückwand der Ladekiste gekennzeichnet werden.
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Das Fahren mit geöffneter Seitenwand ist verboten.
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Die
Fahrgeschwindigkeit soll den Verkehrsbedingungen, der Anhängerbelastung,
der Straßenoberfläche und anderen Bedingungen angepasst werden.
zulässige
Geschwindigkeit
darf
nicht
2.7
überschritten
werden.
Die