Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Vorschriften; Normen Und Richtlinien; Genehmigungs- Und Informationspflicht; Aufstellraum - Buderus Logano plus GB312-90 Installation Und Wartung

Gas-brennwertkessel
Inhaltsverzeichnis

Werbung

3

Vorschriften

3
Vorschriften
Der Heizkessel entspricht in seiner Konstruktion und in seinem Betriebs-
verhalten folgenden Anforderungen:
• EN 677 EN 656, EN 483
• EN 437
• Gas-Geräterrichtlinie 2009/142/EG
• Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EWG
• EMV-Richtlinie 2004/108/EG
• Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
3.1

Normen und Richtlinien

Bei Installation und Betrieb landesspezifische Vorschriften und Normen
beachten, insbesondere:
• die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbedingungen,
• die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und Ablufteinrichtungen
sowie des Schornsteinanschlusses,
• die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an die Stromver-
sorgung,
• die technischen Regeln des Gasversorgungsunternehmens über den
Anschluss des Gasbrenners an das örtliche Gasnetz,
• die Vorschriften und Normen über die sicherheitstechnische Ausrüs-
tung der Wasser-Heizungsanlage,
Für die Schweiz gilt zusätzlich:
Die Kessel wurden nach den Anforderungen der Luftreinheitsverord-
nung (LRV, Anhang 4) sowie der Wegleitung für Feuerpolizeivorschriften
der VKF geprüft und vom SVGW zugelassen. Bei der Installation sind die
Richtlinien für den Bau und den Betrieb von Gasfeuerungen G3 d/f, die
SVGW-Richtlinie G1 sowie kantonale Feuerpolizeivorschriften zu beach-
ten.
In Österreich ist bei der Installation die Richtlinien G 1 (ÖVGW TR-Gas)
sowie die regionalen Bauordnungen einzuhalten. Die Anforderungen
über die Schutzmaßnahmen betreffend Kleinfeuerungen (Emissionen)
und über die Einsparung von Energie (Wirkungsgrade) gemäß Art.15a B-
VG sowie deren Umsetzung in Landesgesetzen (Verordnungen) werden
erfüllt.
Für Belgien ist folgendes zu beachten:
• Vorgaben der Belgian Royal Decree vom 17.07.2009 (maximaler CO-
Wert bei 100% Brennerbelastung = 110 mg/kWh) und NOx < 70 mg/
kWh (siehe Konformitätserklärung)
• NBN D 51-003 - Innenleitungen für Erdgas und Platzierung der Ver-
brauchergeräte - Allgemeine Bestimmungen
• NBN B 61-001 - Heizabteilungen und Schornsteine: Heizungskessel
mit einer Nominalleistung von 70 kW oder mehr - Vorschriften für den
Aufstellraum, die Luftzufuhr und die Abgasabfuhr
3.2

Genehmigungs- und Informationspflicht

▶ Darauf achten, dass die Installation eines Gas-Brennwertkessels bei
dem zuständigen Gasversorgungsunternehmen angezeigt und geneh-
migt wird.
▶ Darauf achten, dass regional bedingt Genehmigungen für die Abgas-
anlage und den Kondensatanschluss an das öffentliche Abwassernetz
erforderlich sind.
▶ Vor Installationsbeginn den zuständigen Bezirksschornsteinfeger-
meister und die Abwasserbehörde informieren.
10
3.3

Aufstellraum

HINWEIS: Anlagenschaden durch Frost!
▶ Heizungsanlage in einem frostsicheren Raum aufstel-
len.
GEFAHR: Brandgefahr durch entzündliche Materialien
oder Flüssigkeiten!
▶ Keine entzündlichen Materialien oder Flüssigkeiten in
unmittelbarer Nähe des Heizkessels lagern.
HINWEIS: Kesselschaden durch verunreinigte Verbren-
nungsluft oder verunreinigte Luft der Umgebung des
Heizkessels!
▶ Heizkessel niemals in einer staubreichen oder che-
misch aggressiven Umgebung betreiben. Das können
z. B. Lackierereien, Friseursalons und landwirtschaft-
liche Betriebe (Dung) sein.
▶ Heizkessel niemals an Orten betreiben, an denen mit
Trichlorethen oder Halogenwasserstoffen sowie mit
anderen aggressiven chemischen Mitteln gearbeitet
wird oder die dort gelagert werden. Diese Stoffe sind
z. B. in Sprühdosen, bestimmten Klebstoffen, Lö-
sungs- oder Reinigungsmitteln und Lacken enthalten.
In diesem Fall immer eine raumluftunabhängige Be-
triebsweise mit einem separaten, hermetisch abge-
riegelten Aufstellraum wählen, der mit
Frischluftzufuhr versehen ist.
3.4

Verbrennungsluft-Anschluss

Wenn der Heizkessel raumluftabhängig betrieben wird, muss der Auf-
stellraum mit den erforderlichen Verbrennungsluftöffnungen versehen
sein. Keine Gegenstände vor diese Öffnungen stellen.
Für den raumluftabhängigen Betrieb:
▶ Verbrennungsluftöffnung entsprechend Tabelle 9 vorsehen.
Kesselgröße
min. Ø Verbrennungsluftöffnungen
2
90/120
290 cm
2
160
370 cm
2
200
450 cm
2
240
530 cm
2
280
610 cm
Tab. 9
Für den raumluftunabhängigen Betrieb gilt:
Der Aufstellraum muss zur Raumlüftung eine obere und untere Öffnung
ins Freie von mindestens 150 cm
mungstechnisch äquivalenten Querschnitten haben.
▶ Keine Gegenstände vor die Verbrennungsluftöffnungen stellen.
▶ Verbrennungsluftöffnungen immer frei halten.
▶ Die Dimension der Zuluftleitung muß nach den geltenden Vorschriften
berechnet werden.
3.5
Qualität des Heizwassers
Da es kein reines Wasser zur Wärmeübertragung gibt, müssen Sie auf die
Wasserbeschaffenheit achten. Eine schlechte Wasserqualität führt in
Heizungsanlagen zu Schäden durch Steinbildung und Korrosion.
1) Darüber hinaus sind landesspezifische bzw. örtliche Vorschriften zu beachten.
Logano plus GB312 – 6 720 801 303 (2013/01)
1)
2
oder Leitungen ins Freie mit strö-
1)

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis