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Vorschriften; Normen, Vorschriften Und Richtlinien; Genehmigungs- Und Informationspflicht; Aufstellraum - Buderus Logano plus GB202-35 Montage- Und Wartungsanleitung

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Inhaltsverzeichnis

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Vorschriften

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Vorschriften
Der Heizkessel entspricht in seiner Konstruktion und in
seinem Betriebsverhalten folgenden Anforderungen:
• EN 677
• EN 437, EN 483
• Gas-Geräterrichtlinie 90/396/EWG
• Wirkungsgradrichtlinie 92/42/EWG
• EMV-Richtlinie 89/336/EWG
• Niederspannungsrichtlinie 2006/95/EG
3.1
Normen, Vorschriften
und Richtlinien
Bei Installation und Betrieb folgende landesspezifischen
Vorschriften und Normen beachten:
• die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstell-
bedingungen,
• die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und
Ablufteinrichtungen sowie des Schornsteinan-
schlusses,
• die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss an
die Stromversorgung,
• die technischen Regeln des Gasversorgungsunterneh-
mens über den Anschluss des Gasbrenners an das ört-
liche Gasnetz,
• die Vorschriften und Normen über die sicherheitstech-
nische Ausrüstung der Wasser-Heizungsanlage,
• die Installationsanleitung für Ersteller von Heizungs-
anlagen.
Für die Schweiz gilt zusätzlich:
Die Heizkessel wurden nach den Anforderungen der Luft-
reinhalteverordnung (LRV, Anhang 4) sowie der Weglei-
tung für Feuerpolizeivorschriften der VKF geprüft und vom
SVGW zugelassen. Bei der Installation sind die Richtli-
nien für den Bau und den Betrieb von Gasfeuerungen G3
d/f, die Gasleitsätze G1 des SVGW sowie kantonale Feu-
erpolizei-Vorschriften zu beachten. Zulässig ist unabhän-
gig vom Aufstellraum ausschließlich Bauart B
Abgasüberwachung).
In Österreich bei der Installation die örtlichen Bauvor-
schriften sowie die ÖVGW-Richtlinie G1 oder G2
(ÖVGW-TR Gas oder Flüssiggas) einhalten.
Der Anschluss ist nur an Fänge der Ausführungsart I nach
ÖNORM B 8200 zulässig.
Die Anforderungen gemäß der Ländervereinbarung
Art. 15a B-VG hinsichtlich Emissionen und Wirkungsgrad
werden erfüllt.
3.2
Genehmigungs- und Informations-
pflicht
B Darauf achten, dass die Installation eines Gas-Heizkes-
sels bei dem zuständigen Gasversorgungsunterneh-
men angezeigt und genehmigt wird.
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(mit
11BS
Logano plus GB202-15/25/35/45 - Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten.
B Darauf achten, dass regional bedingt Genehmigungen
für die Abgasanlage und den Kondensatanschluss an
das öffentliche Abwassernetz erforderlich sind.
B Vor Montagebeginn den zuständigen Bezirksschorn-
steinfegermeister und die Abwasserbehörde informie-
ren.
3.3

Aufstellraum

HINWEIS: Anlagenschaden durch Frost!
B Die Heizungsanlage in einem frostsiche-
ren Raum aufstellen.
GEFAHR: Brandgefahr durch entzündliche
Materialien oder Flüssigkeiten!
B Keine entzündlichen Materialien oder Flüs-
sigkeiten in unmittelbarer Nähe des Heiz-
kessels lagern.
HINWEIS: Kesselschaden durch verunrei-
nigte Verbrennungsluft oder verunreinigte
Luft der Umgebung des Heizkessels!
B Den Heizkessel niemals in einer staubrei-
chen oder chemisch aggressiven Umge-
bung benutzen, wie z. B. Lackierereien,
Friseursalons, landwirtschaftlichem Be-
trieb (Dung) oder Orten, an denen mit Tri-
chlorethylen oder Halogenwasserstoffen
(z. B. enthalten in Sprühdosen, bestimm-
ten Klebstoffen, Lösungs- oder Reini-
gungsmitteln, Lacken) und anderen
aggressiven chemischen Mitteln gearbei-
tet wird oder die dort gelagert werden.
B In diesem Fall immer eine raumluftunab-
hängige Betriebsweise mit einem separa-
ten, hermetisch abgeriegelten
Aufstellraum wählen, der mit Frischluftzu-
fuhr versehen ist.
3.4

Verbrennungsluft-Abgasanschluss

Den Heizkessel nur mit dem speziell für diesen Kesseltyp
konzipierten und zugelassenen Verbrennungsluft-Abgas-
system betreiben.
Wenn der Heizkessel raumluftabhängig betrieben wird,
muss der Aufstellraum mit den erforderlichen Verbren-
nungsluftöffnungen versehen sein. Keine Gegenstände
vor diese Öffnungen stellen.
Die Verbrennungsluftöffnungen müssen immer frei sein.

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