4.6
Transport im Flugzeug
Dieses Kapitel enthält Informationen, die hilfreich sein können, wenn Sie
Ihren Rollstuhl im Flugzeug transportieren.
4.6.1
Akkus
Der Hauptschalter muss stets ausgeschaltet sein. In den meisten Fällen müssen
die Gelakkumulatoren nicht aus dem Rollstuhl herausgenommen werden.
4.6.2
Gewicht und Abmessungen
Wenden Sie sich an die entsprechende Fluggesellschaft, um die geltenden
Vorschriften für Gewicht und Abmessungen Ihres Elektrorollstuhls zu
erhalten.
4.6.3
Rollstuhlschäden verhindern
Im Flugzeug wird der Rollstuhl stets mit anderen Gegenständen auf engem
Raum transportiert. Daher sind vorbeugende Maßnahmen zu ergreifen, um
Transportschäden am Rollstuhl zu minimieren.
Decken Sie das Steuerpult und andere empfindliche Objekte mit weichen,
stoßdämpfenden Materialien (Schaumstoff oder ähnliches) ab. Drücken Sie
das Steuerpult an die Rückenlehne. Kleben Sie mit einem Klebeband
sämtliche losen Kabel an den Sitz oder die Abdeckungen.
4.7
Transport mit der Bahn
Die EU-Verordnung 1300/2014 regelt die Interoperabilität bezüglich der
Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Europäischen Union. Ein Teil
dieser Richtlinie umfasst die Grenzwerte für Maße und Gewichte. Ihr
Rollstuhl kann von den Grenzwerten für Gewicht und Abmessungen
abweichen.
40 - Verwendung des Rollstuhls