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Auerswald COMfortel M-520 Betriebsanleitung Seite 6

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Wichtige Informationen
i.d.R. jede Lizenz fest an einen bestimmten User gebunden ist und nur diese User – aber dann alle davon gleichzeitig – die
Software benutzen dürfen. Eine Floating-User-Lizenz kann an eine bestimmte Hardware oder Server Software gebunden sein,
d.h. den gleichzeitigen Zugriff nur auf eben diese Hardware bzw. Server Software erlauben.
1.4. Dokumentation bezeichnet die zur Software gehörenden technischen und funktionalen Beschreibungen. Die Dokumen-
tation wird grundsätzlich in digitaler, ausdruckbarer Form bereitgestellt, z. B. zusammen mit der Software als Datei oder online
zum Zugriff mittels Browser. Teile der Dokumentation können jedoch auch in gedruckter Form vorliegen, z. B. bei Hardware.
Die Dokumentation umfasst u.a. die Bedienungsanleitungen, Beschreibung von Leistungsmerkmalen und Funktionen,
Voraussetzungen an die Hard- und Software sowie die Einsatzbedingungen. Soweit unter dem Vertrag auch Drittanbietersoft-
ware oder Open-Source-Komponenten überlassen werden, gehören zur Dokumentation auch die jeweiligen Drittanbieterl-
izenzbedingungen sowie Open Source Lizenzen. Diese werden ebenfalls grundsätzlich in digitaler Form zur Verfügung
gestellt, entweder zusammen online mit der Software oder online in dem Bereich, in dem der Download des Produkts erfolgt.
In manchen Produkten kann auf die Dokumentation oder Teile davon, wie z. B. diese EULA, die Drittanbieterlizenzbedingun-
gen oder die Open Source Lizenzen, auch über die Bedienoberfläche des Produktes zugegriffen werden.
1.5. Drittanbieterlizenzbedingungen bezeichnet die Lizenzbedingungen eines Drittanbieters, die für die Drittanbietersoft-
ware gelten, die der Kunde unter dem Vertrag erwirbt.
1.6. Drittanbietersoftware bezeichnet Software, die nicht von Auerswald selbst stammt, die Auerswald jedoch selbst oder
über Auerswald Partner vertreibt, was z. B. an einer Auerswald Artikelnummer kenntlich werden kann. Drittanbietersoftware
kann Drittanbieterlizenzbedingungen unterliegen. Nicht als Drittanbietersoftware im Sinne dieser Definition gelten Produkte
Dritter, die nicht von Auerswald vertrieben werden bzw. die der Auerswald Partner nicht von Auerswald bezogen hat, sowie
Komponenten der Software, die zwar von Dritten stammen, aber so in die Software integriert sind, dass die Bedingungen
dieser EULA dafür gelten. Open Source Software ist eine Sonderform von Drittanbietersoftware, die mit den Open Source
Lizenzbedingungen eigenen Lizenzbedingungen unterliegt.
1.7. Firmware oder auch sog. „embedded" Software bezeichnet eine dauerhaft in einem elektronischen Gerät (z. B. einem
Telefon) eingebettete Software, die auch nach einem Aus-/Einschalten des Geräts ohne Neuinstallation zur Verfügung steht.
Mittels Firmware werden in der Regel grundlegende Funktionen des Geräts bereitgestellt bzw. erweitert.
1.8. Einzelplatz-Software ist eine Software, die zur Nutzung durch einen einzelnen User bzw. Client bestimmt ist, und die
etwa auf einem einzelnen PC, Notebook, Tablet oder Smartphone installiert wird.
1.9. EULA (End User License Agreement) bezeichnet Lizenzbedingungen für Endnutzer von Software. Die EULA von Auer-
swald ist dieses vorliegende Dokument. Drittanbietersoftware kann einer eigenen EULA unterliegen, den Drittanbieterlizen-
zbedingungen. Open Source Lizenzen sind eine Sonderform einer EULA.
1.10. Lizenz bezeichnet das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht an einer bestimmten Software. Das Nutzungsrecht
kann dauerhaft oder auch zeitlich auf die Dauer des jeweiligen Bezugsverhältnisses befristet eingeräumt werden. Art und
Umfang der vom Kunden erworbenen Lizenz(en), z. B. ob es sich um eine Floating-User-Lizenz oder eine Named-User-Lizenz
handelt, sind im Vertrag spezifiziert, im Übrigen durch diese EULA.
1.11. Lizenzbedingungen ist ein Oberbegriff für diese EULA, etwaige Drittanbieterlizenzbedingungen sowie etwaige Open
Source Lizenzen, wie durch den Vertrag weiter konkretisiert, etwa im Hinblick auf die Art der Lizenz oder der lizenzierten User/
Clients.
1.12. Lizenzkey bezeichnet einen oder mehrere Lizenzschlüssel oder Lizenzzertifikat(e), welche die erworbene Lizenz
repräsentieren und mit denen im jeweiligen Gerät bzw. der jeweiligen Software eine Funktion oder die Ausbaustufe einer
Funktion aktiviert bzw. freigeschaltet wird, z. B. eine Erhöhung der Anzahl der zulässigen User. Je nach Lizenz kann die Soft-
ware allgemein zur unbegrenzten Nutzung oder für die erworbene Anzahl von Floating-User-Lizenzen oder Named-User-Liz-
enzen freigeschaltet werden. Abhängig vom Produkt muss zuvor die für die Funktion erforderliche Software bzw. Erweiterung
der Software installiert sein, bevor mit dem Lizenzkey die betreffende Funktion freigeschaltet werden kann.
1.13. Named-User-Lizenz bezeichnet eine Lizenz, bei der genau definiert ist, welcher User oder Client die fragliche Software,
z. B. eine Server-Software, nutzen darf. Jeder User bzw. Client wird eigens definiert und erhält ein eigenes Passwort. Bei zehn
(10) definierten Named-User-Lizenzen dürfen nur diese zehn Benutzer die Software verwenden, jedoch alle gleichzeitig.
Dieses Lizenzmodell ist abzugrenzen von Floating-User-Lizenzen, bei denen i.d.R. eine beliebige Anzahl an Usern/Clients
angelegt werden kann, aber immer nur die lizenzierte Anzahl von Usern/Clients gleichzeitig die Software benutzen darf.
1.14. Open Source Lizenz bezeichnet Lizenzbedingungen für eine Software, die dem Nutzer Nutzungsrechte daran
gewähren, die über das Recht zur (auch unentgeltlichen) Nutzung der Software hinaus gehen und die üblicherweise dem
Inhaber des Urheberrechts an der Software vorbehalten sind, z. B. das Recht, die Software zu bearbeiten, sie mit anderen
Applikationen zu verbinden oder die Software oder eine davon abgeleitete Version zu vertreiben und bei der die zugehörigen
Lizenzbedingungen verlangen, dass mindestens eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt wird:
a) der Quellcode oder die Designinformationen müssen gegenüber jedermann auf Anfrage bereitgestellt werden,
b) dem Nutzer wird das Recht, die ursprüngliche oder eine bearbeitete Fassung der Software zu bearbeiten, gewährt,
c) vom Nutzer muss gegenüber jedermann oder gegenüber jedem Dritten, der dies verlangt, eine unentgeltliche Lizenz zur
Nutzung der geistigen Eigentumsrechte (sog. intellectual properties) an der Software, auch wenn diese vom Nutzer bearbeitet
wurde, eingeräumt werden,
d) der Inhaber des Urheberrechts an der nicht bearbeiteten Open Source Software muss angegeben werden (Urheber-Hin-
weis).
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COMfortel M-520 - Betriebsanleitung V04 09/2021

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