2.4
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz erlischt jeglicher Haftungs- und Gewährleis-
tungsanspruch. Als nicht bestimmungsgemäße Verwendung gilt jeder Einsatz zu Zwe-
cken, die von den oben genannten abweichen, insbesondere:
● das Pumpen von korrosiven Gasen
● das Pumpen von explosiven Medien
● der Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
● das Abpumpen von Gasen, die mit Verunreinigungen wie Partikeln, Stäuben und Kon-
densat versehen sind; Dampfverträglichkeit der Pumpe beachten
● das Abpumpen von Stoffen, die zur Sublimation neigen
● der Einsatz der Vakuumpumpe zur Druckerzeugung
● das Pumpen von Flüssigkeiten
● die Verwendung von nicht von Pfeiffer Vacuum spezifizierten Betriebsmitteln
● der Anschluss an Pumpen und Geräte, die laut deren Betriebsanleitung hierfür nicht
vorgesehen sind
● der Anschluss an Geräte, die berührbare, spannungsführende Teile aufweisen
Sicherheit
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