Anhang
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kauf-
preises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von der
Deutschen Telekom zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel der Deutschen Telekom AG unverzüglich mitzu-
teilen. Der Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße
Kaufbestätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die
Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Drucker-
patronen und wiederaufladbaren Akkumulatoren.
Behebt eine Servicestelle der Deutschen Telekom AG anerkannte gewährleistungs-
pflichtige Mängel, so werden keine Nebenkosten berechnet. Fracht- und Versandkos-
ten für den billigsten Rückversand innerhalb der Bundesrepublik Deutschland gehen
dabei zu Lasten der Deutschen Telekom AG.
Haben Sie das Produkt bei einem Fachhändler oder in einem Fachmarkt gekauft,
gilt Folgendes:
Ihre Ansprechstelle für Leistungen aus Gewährleistungsverpflichtungen ist der Fach-
händler, bei dem Sie das Gerät erworben haben.
Der Fachhändler leistet für Material und Herstellung des Telekommunikationsendge-
rätes eine Gewährleistung von 2 Jahren ab der Übergabe.
Dem Käufer steht im Mangelfall zunächst nur das Recht auf Nacherfüllung zu. Die
Nacherfüllung beinhaltet entweder die Nachbesserung oder die Lieferung eines
Ersatzproduktes. Ausgetauschte Geräte oder Teile gehen in das Eigentum des Fach-
händlers über.
Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann der Käufer entweder Minderung des Kauf-
preises verlangen oder von dem Vertrag zurücktreten und, sofern der Mangel von
dem Fachhändler zu vertreten ist, Schadensersatz verlangen.
Der Käufer hat festgestellte Mängel dem Fachhändler unverzüglich mitzuteilen. Der
Nachweis des Gewährleistungsanspruchs ist durch eine ordnungsgemäße Kaufbe-
stätigung (Kaufbeleg, ggf. Rechnung) zu erbringen.
Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, Bedienung, Aufbewahrung, sowie
durch höhere Gewalt oder sonstige äußere Einflüsse entstehen, fallen nicht unter die
Gewährleistung, ferner nicht der Verbrauch von Verbrauchsgütern, wie z. B. Drucker-
patronen, und wiederaufladbaren Akkumulatoren.
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