Informationen zum HZ-lock VB 19000 und zu den Beschlägen
Die nachfolgenden Informationen über Schlösser und Beschläge sind zu beachten. Die Nichtbeachtung ent-
bindet uns von einer eventuellen Haftpflicht.
1. Produktinformation und bestimmungsgemässe Verwendung
Ein Einsteckschloss ist ein Schloss, das in eine vorhandene Ausnehmung (Schlosstasche) im Türblatt einge-
steckt und verschraubt wird und in der Regel Drehflügeltüren als Basis hat.
Ein Schloss hat meist die Aufgabe, eine Tür zu verschliessen und zu versperren. Unter Verschliessen ver-
steht man das Geschlossenhalten einer Tür derart, dass sie durch Zug und Druck nicht geöffnet werden
kann, anderseits auf einfache Art und Weise, etwa durch Drückerbetätigung, zu öffnen ist.
Unter Versperren versteht man das Sichern der geschlossenen Tür durch einen oder mehrere aus dem Tür-
schloss ausgeschobene starre Riegel, die in die entsprechenden Ausnehmungen der Zarge bzw. die Schliess-
blechöffnungen greifen. Der oder die Riegel müssen in ihrer Endlage feststellbar sein, ferner muss das Öff-
nen der Tür ohne passenden Schlüssel wirksam erschwert sein.
Zum Verschliessen dient die Falle. Das Versperren übernehmen der oder die Riegel. Beim Schliessvorgang
einer Tür mit einem Sicherheitstürverschluss HZ-lock VB 19000 schnappt zuerst die Falle in die entspre-
chende Ausnehmung in der Zarge oder im Schliessblech ein. Die unter der Falle liegende Steuerfalle steht
am Schliessblech an. Eine Wegdifferenz dieser beiden Fallen löst die Arretierung der Riegel und diese wer-
den durch vorgespannte Federn automatisch vorgeschoben und in ihrer Endlage arretiert. Das richtige Ver-
sperren kann deshalb nur erfolgen, wenn die Riegel auf ihrem gesamten Vorschubweg ungehindert in die
entsprechenden Ausnehmungen in der Zarge oder im Schliessblech einfahren können. Wir weisen darauf
hin, dass bei einer Selbstverriegelung mehr Geräusch entsteht, als bei mechanischem Schliessen mit dem
Schlüssel. Umwelteinflüsse, Verschmutzung, Manipulation, usw. können die automatische Selbstverriege-
lung behindern. Deshalb empfiehlt es sich bei selbstverriegelnden Schlössern die richtige Verriegelung zu
überwachen.
Die Schlösser HZ-lock VB 19000 sind normalerweise mit Panikfunktion ausgestattet. Diese besteht darin,
dass sich die Falle zusammen mit den vorgeschlossenen Riegeln bei abgezogenem Schlüssel über den inne-
ren Türdrücker und die geteilte Schlossnuss mit geeigneter (geprüfter) Drückerverbindung zurückziehen
lassen. Die Kennzeichnung ist um das Wort „Panik" ergänzt.
Zur Sicherstellung des bestimmungsgemässen Gebrauchs gilt auch die richtige Kombination mit zulässigen
Beschlägen und Schliessmitteln (z.Bsp. Drückerstift, Schutzbeschlägen, Zylinder), sowie Zubehör (z.Bsp.
Schliessblech, Permanentmagnet, Kabelübergang, Bandsicherung) bei der Montage nach Einbauanweisung
unter Einbeziehung der Wartung.
Schliesszylinder können nur dann vorbehaltlos in die Schlösser und Beschläge usw. eingebaut werden,
wenn diese ausdrücklich für den entsprechenden Schliesszylinder vorgerichtet sind. In allen andern Fällen
muss sich der Hersteller, Händler, Verarbeiter oder Verbraucher solcher Schlösser Gewissheit verschaffen,
dass der von ihm ausgewählte Schliesszylinder für den Einbau und die vorgesehene Verwendung geeignet
ist. Zwingende Rechtsvorschriften müssen beachtet werden.
Allgemeine Begriffe, soweit diese nicht in Katalogteilen und Bildern erläutert werden, sind in DIN EN
12209, DIN EN 1627 ff und den Beschlagnormen definiert. Abweichungen von der Norm sind bei der Be-
stellung anzugeben.
2. Fehlgebrauch
Ein Fehlgebrauch - also die nicht bestimmungsgemässe Produktnutzung - von Schlössern liegt beispiels-
weise vor, wenn
• durch das Einbringen von fremden und/oder nicht bestimmungsgemässen Gegenständen in das Schloss
oder in das Schliessblech der einwandfreie Gebrauch verhindert wird,
•
ein Ein- oder Angriff an dem Schloss oder Schliessblech vorgenommen wird, welcher eine Verände r ung
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