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an einem trockenen und belüfteten Platz aufbewahrt werden. Die Batterieladung min-
destens einmal alle zwei Monate nachladen.
ANMERKUNG
DAS LADEN DER BATTERIE MUSS MIT EINEM LADESTROM VON 1/10 DER
BATTERIE-NOMINALLEISTUNG ERFOLGEN UND DARF NICHT LÄNGER ALS 10
STUNDEN DAUERN. FÜR DAS AUFLADEN DER BATTERIE SOLLTEN SIE SICH
AN EINE AUTORISIERTE VERTRAGSWERKSTATT WENDEN. NACH EINEM
AUSBAU DER BATTERIE BEIM WIEDEREINBAU AUF DIE RICHTIGEN KABEL-
ANSCHLÜSSE AN DEN BATTERIEPOLEN ACHTEN.
WARNUNG
BEI LAUFENDEM
MOTOR DÜRFEN DIE BATTERIEKABEL
AUF KEINEN FALL VON DER BATTERIE GETRENNT WERDEN; ANDERNFALLS
KANN DIE ZÜNDELEKTRONIK DES FAHRZEUGS IRREPARABEL BESCHÄDIGT
WERDEN.
WARNUNG
ALTBATTERIEN SIND UMWELTSCHÄDLICH. DIE SAMMLUNG UND ENTSOR-
GUNG MUSS ENTSPRECHEND DER GELTENDEN GESETZLICHEN BESTIM-
MUNGEN ERFOLGEN.

Sicherungen (04_16, 04_17, 04_18)

Die elektrische Anlage verfügt über 2 Hauptsicherungen im Batteriefach und 6 Zu-
satzsicherungen im Inneren des vorderen Staufachs.
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