Fahren auf öffentlichen Straßen/Plätzen
Motor des Fahrzeuges abstellen
Fahrzeug abstellen und sichern
BA 1001-2001 de* 1.1 * 1020_11_200a1.fm
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Es ist die entsprechende nationale Fahrerlaubnis erforderlich.
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Beim Fahren auf öffentlichen Straßen / Plätzen die nationalen
Vorschriften beachten (z.B. Straßenverkehrsordnung).
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Sicherstellen, dass das Fahrzeug den nationalen Vorschriften
entspricht.
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Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu blenden, ist die Verwendung
der vorhandenen Arbeitsbeleuchtung bei Fahrten auf öffentlichen
Straßen / Plätzen nicht erlaubt.
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Beim Passieren von z.B. Unterführungen, Brücken, Tunnels, auf
ausreichende Durchfahrtshöhe und –breite achten.
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Das angebaute Anbaugerät muss für Fahrten auf öffentlichen
Straßen / Plätzen zugelassen sein (siehe z.B. Zulassungspapiere).
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Das angebaute Anbaugerät muss entleert und in Transportstellung
gebracht sein.
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Das angebaute Anbaugerät muss die vorgeschriebenen Beleuch-
tungen und Schutzeinrichtungen angebracht haben.
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Vorkehrungen für unbeabsichtigtes Betätigen der Arbeitshydraulik
treffen.
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Bei Fahrzeugen mit unterschiedlichen Lenkarten sicherstellen, dass
die vorgeschriebene Lenkart gewählt ist.
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Motor nur gemäß Betriebsanleitung abstellen.
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Vor Abstellen des Motors, Arbeitsausrüstung / Anbaugerät auf den
Boden absenken.
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Erst nach dem Abstellen des Motors Sicherheitsgurt lösen.
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Vor Verlassen das Fahrzeug gegen Wegrollen sichern (z. B. Feststell-
bremse, geeignete Unterlegkeile).
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Zündschlüssel abziehen und Fahrzeug gegen unbefugte Inbetrieb-
nahme sichern.
Sicherheit 2
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